DEBTI32079/25-1Aktiv
6304.93.00.90
DE-21. Okt. 2025→20. Okt. 2028
Autositzauflage, Foto siehe Anlage,
- in einer Pappbanderole verpackt,
- annähernd rechteckig; flachliegend in den max. Abmessungen von ca. 122,5 cm x 76 cm,
- im Bereich der Sitzfläche, der daran rückseitig angenähten Lasche und der Rückenlehne
mit einer Schauseite aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff)
überzogenen Geweben der Position 5903 und einer Unterseite aus rutschhemmend bedruckten
Geweben; mit Schaumkunststoff gepolstert; auf der Schauseite der Sitzfläche und der Rücken-
lehne zusätzlich mit aufgenähten Besätzen aus mit Gewirken verstärkten Zellkunststoffen des
Kapitels 39 versehen,
- an der Sitzfläche mit jeweils einem angenähten, herabhängenden, doppelt gearbeiteten Seiten-
schutz aus den o. g. Geweben der Position 5903 sowie einem Frontschutz mit einer Außenseite
aus den o. g. Geweben der Position 5903 und einer Innenseite aus einfarbigen Geweben ausge-
stattet, auf den ein zweiteiliges Fach aus netzartigen Gewirken aufgenäht ist,
- hinten an der Rückenlehne mit zwei angenähten längenverstellbaren, gewebten Gurtbändern
mit Klickverschlüssen aus Kunststoff versehen,
- an den Rändern mit Gewebestreifen eingefasst,
- alle Gewebe und Gewirke bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern,
- wird als Auflage zum Schutz vor Schmutz, Nässe, Tierhaaren und Druckstellen durch z. B. Kinder-
sitze über einen Autositz gelegt,
- durch Zusammennähen konfektioniert,
- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe und geringfügig vorliegenden
Gewirke aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter.
"Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position
9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"