DE12696/15-1Abgelaufen
6305.33.10.00
DE-4. Aug. 2015→3. Aug. 2021
Sack zu Verpackungszwecken, sog. Sack aus Polyethylen-Kunststofffolie, Foto siehe Anlage,
- veranschaulicht durch einen Musterabschnitt,
- rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (mit farblich abgesetzten sog. Einfüllkanten in rot,
schwarz/rot oder schwarz/grün/schwarz) und unterschiedlichen Abmessungen (L x B): von 28 cm x 36 cm
bis zu 60 cm x 100 cm,
- aus ca. 0,6 mm dicken, durchbrochenen Gewirken (Kettengewirke) aus Streifen aus laut Antrag Polyethylen
(synthetische Spinmasse = synthetischer Spinnstoff) mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm,
somit keine Ware des Kapitels 39,
- zu einem Sack zusammengenäht; an einer Schmalseite mit einer Einfüllöffnung, die je nach Ausführung mit
oder ohne Zugband geschlossen werden kann,
- durch Zusammennähen konfektioniert,
- dient als Verpackungssack, z. B. für Kartoffeln und Gemüse.
"Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter, aus Streifen
aus Polyethylen, aus Gewirken"