DEBTI12488/21-1Abgelaufen
6305.39.00.10
DE-21. Mai 2021→20. Mai 2024
Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Aufbewahrungs-/Transporthülle, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
-- annähernd zylinderförmig, mit einem Durchmesser der Grundfläche von ca. 20 cm und einer
Höhe von ca. 27 cm,
-- aus einfarbigen, thermisch verfestigten Vliesstoffen aus 100 % Polypropylen (synthetische Spinnstoffe),
-- seitlich mit zwei Schlaufen versehen, die dem Einstecken eines PET-Rohres ("Entnahmehilfe";
nicht Gegenstand dieser vZTA) dienen,
-- auf der Oberseite mit einer 2,5 cm langen Öffnung mit innenliegendem "Einfüllstutzen" aus Geweben,
-- durch Zusammennähen konfektioniert,
-- wird mit Polystyrolkügelchen befüllt, mit dem PET-Rohr zum Entnehmen des Füllmaterials ausgestattet
und als "Nachfüllpack" für z. B. Kissenfüllungen verkauft,
- kennzeichnet sich u. a. aufgrund des Materials und der Verwendung (Verkaufsverpackung von
Polystyrolkügelchen) als Beutel zu Verpackungszwecken im Sinne der Position 6305,
- u. a. aufgrund des Fassungsvermögens von unter 250 kg kein flexibler Schüttgutbehälter,
- stellt sich nicht als Behältnis der Position 4202 dar, da weder namentlich im Positionswortlaut genannt
noch einem der dort genannten Behältnisse ähnlich.
"Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, kein flexibler Schüttgutbehälter,
aus Vliesstoffen"