DEBTI51766/21-1Abgelaufen
6306.90.00.19
DE-17. Feb. 2022→16. Feb. 2025
Hängewiege, sog. Babyhängematte, Foto siehe Anlage,
- in einem bedrucktem Pappkarton verpackt,
- einer Hängematte ähnlich gearbeitet,
- aus verschiedenen einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle,
- im Bereich der Auflagefläche mit einer nahezu rechteckigen, ca. 90 cm x 39 cm großen Tasche, die an
einer Schmalseite über eine nahezu durchgehende Öffnung mit Klettverschluss zur Aufnahme
einer Matratze (nicht Bestandteil der Ware) verfügt; zusätzlich mit zwei längenverstellbaren, zwei-
teiligen Gurtbändern mit Klickverschlussschnallen aus Kunststoff sowie einer angenähten, trapez-
förmigen, max. ca. 22 cm x 8 cm großen Sicherheitslasche aus den o. g. Geweben ausgestattet, die
das Baby vor einem Herausfallen bewahren soll; auf der Unterseite mit einem schmalen, griffartig
aufgenähten Band versehen,
- an den Längsseiten mit ziehharmonikaartig gefalteten, ca. 40 cm hohen "Seitenwänden", die jeweils
an einem Ende zusammengefügt sowie mit einer "Abschlusskappe" und zwei Einschubtaschen aus-
gestattet sind, die zur Aufnahme der an den Enden gegabelten, mit Knebelknopfschlaufen versehenen
Querstrebe aus Holz dienen,
- am Kopfende mit einer trapezförmigen, mind. 24 cm breiten und ca. 21 cm hohen, doppelt gearbeiteten
"Wand", am offenen Fußende mit einer doppelt gearbeiteten, trapezförmigen "Tür" versehen, die im
oberen, gesäumten Rand mit einem Holzstab verstärkt ist und mit drei seitlichen Druckknöpfen
geschlossen werden kann,
- im Fußbereich mittels Knebelknopfverschluss zusätzlich weitenverstellbar,
- mit einer Aufhängevorrichtung in Form eines Gurtbandes, das mit einem gerafften Gewebe umhüllt und
mittig mit einem Metallring versehen ist,
- kann mittels des beigefügten Karabinerhakens aus unedlem Metall bspw. an einem Holzgestell (nicht
Gegenstand der vZTA) aufgehängt werden,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- ist laut Antrag zur Nutzung im Freien geeignet.
"Campingausrüstung (Hängewiege), aus Spinnstoffen, aus Baumwolle"