DEBTI108/26-1Aktiv
6306.90.00.90
DE-23. März 2026→22. März 2029
Strandliege und sog. Handyhülle , Foto siehe Anlage,
- gemeinsam in einem Polybeutel verpackt,
- keine Einreihung als Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b), da die Waren weder der Befriedi-
gung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen, somit
getrennte Einreihung aller Bestandteile,
- Strandliege:
-- laut Antrag in vier unterschiedlichen Farbausführungen,
-- mit einer durch Teilungsnähte dreigeteilten Liegefläche in den Abmessungen (L x B) von laut
Antrag 158 cm x 56 cm, dessen "Rückenlehne" bis zu einer Höhe von laut Antrag 46 cm verstell-
bar ist,
-- mit einer Oberseite aus ca. 0,4 mm dicken, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Kunststoff-
folie (keine Zellstruktur erkennbar) laminierten Geweben der Position 5903 und einer Unterseite
aus ca. 0,1 mm dicken unbeschichteten Geweben; beide Gewebe bestehen aus laut Antrag 100 %
Polyester (synthetische Chemiefasern); mit eingelegten Zuschnitten aus augenscheinlich Schaum-
kunststoff gepolstert,
-- an der Rückseite der "Rückenlehne" mit:
--- einer großen, aufgenähten Einschubtasche aus den Geweben der Unterseite zur teilweisen
Aufnahme des klappbaren Rohrgestänges aus unedlem Metall; zur Höhenverstellung und
Fixierung sind "Rückenlehne" und Gestänge an beiden Seiten jeweils mit einem Gewebegurt
mit Klickverschluss aus Kunststoff miteinander verbunden,
--- einer kleineren, angenähten Utensilientasche mit Reißverschluss aus den Geweben der Unter-
seite,
--- einem festgenähten, nach vorn umschlagbaren, mit Schaumkunststoff gepolsterten "Kopfkissen"
aus den Geweben der Oberseite,
--- mit einem an den oberen Ecken der "Rückenlehne" festgenähten Tragegurt,
-- durch Zusammenfügen konfektioniert,
-- ist aufgrund ihres Gewichts, der einfachen Montage-, Demontage- und Transportmöglichkeit
geeignet, um beim Camping verwendet zu werden; u. a. somit keine Ware der Position 9401 bzw.
der Position 9403,
-- erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9404,
-- im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die
Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware.
"Campingausrüstung (Strandliege), aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"