DE2097/17-1Abgelaufen
6703.00.00.00
DE-13. März 2017→12. März 2020
Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken zugerichtet, sog. Haarkrepp, Abbildung siehe Anlage,
- Krepp, bestehend aus einer Unterlage aus zwei parallel gelegten Schnüren,
- mit einem Florband aus (laut Antrag) Spinnstoffen (Chemiefasern) umschlungen,
- mit dem Aussehen eines Geflechts,
- Meterware mit einer Länge von 2 Meter und einem Gewicht von ca. 100 Gramm,
- gilt als zur Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren aufbereitet.
"Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnlichen Waren zugerichtet"