DEBTI47970/22-1Abgelaufen
6911.10.00.10
DE-19. Dez. 2022→18. Dez. 2025
Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Salz- und Pfeffermühle, Art. 517751, Foto siehe Anlage,
- aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus:
- - einem zylinderförmigen Behälter aus klarsichtigen Kunststoffen im Mittelteil und unedlem Metall
im oberen und unteren Teil,
- - - mit einem abnehmbaren Oberteil (zum Befüllen),
- - einem Mahlmechanismus mit u. a. einem Mahlgestänge und einer Feder aus unedlem Metall,
- - einem integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk,
- - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend,
- - - lt. Antrag aus Porzellan,
- das Mahlwerk aus Porzellan bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die
Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware,
- mit einer Höhe von ca. 16 cm und einem Durchmesser von ca. 5 cm,
- keine Ware des Kapitels 84, da Gewürzmühlen mit einem Mahlwerk aus Keramik als Apparate aus
keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind,
- keine Ware der Position 8210, da das arbeitende Teil (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu
Kapitel 82 genannten Stoffen besteht,
- in einer Schachtel aus klarsichtigem Kunststoffen verpackt.
"Haushaltsartikel (Gewürzmühle), aus Porzellan, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"