DE22935/15-1Abgelaufen
7018.90.10.00
DE-19. Jan. 2016→18. Jan. 2022
Erzeugnis aus Glaskurzwaren, sog. Teelichthalter aus Glas, Abbildung siehe Anlage,
zusammengesetzte Ware in Form eines zylinderförmigen, oben offenen Windlichts mit einer Höhe von ca. 8 cm,
bestehend aus:
- einer Vielzahl von Nachahmungen von Edel- oder Schmucksteinen aus klarem Glas,
- - in der Art eines Facettenschliffs gearbeitet und poliert,
- - mit einem Durchmesser von ca. 15 mm und einer Dicke von ca. 1 cm,
- - am Rand an zwei gegenüberliegenden Stellen vollständig durchbohrt,
- einem Gerüst aus unedlem Metall,
- - aus einem ca. 2 mm dicken Draht als Einfassung der Glaskurzwaren,
- - - die ringförmigen Einfassungen sind an ihren Berührungspunkten verlötet,
- - einem ca. 0,2 mm dicken, durch die Bohrungen der Glaskurzwaren gezogenen Draht,
- - - dient der Befestigung der Glaskurzwaren in den ringförmigen Einfassungen,
- - einem runden Bodenteil mit einem Durchmesser von ca. 6,5 cm,
- - - mit drei, kugelförmigen Standfüßen versehen,
- - mit einem Innendurchmesser von ca. 5,8 cm,
- die Glaskurzwaren (Nachahmungen von Edel- und Schmucksteinen) bestimmen nach dem Umfang und dem
äußeren Erscheinungsbild den Charakter der Ware,
- keine Einreihung als nicht elektrischer Beleuchtungskörper in die Position 9405, da das Windlicht weder eine
passgenaue Vorrichtung für ein handelsübliches Teelicht aufweist, noch eine spezielle Haltevorrichtung (Dorn,
Klammer oder Klemmvorrichtung) für eine Kerze vorhanden ist.
"Erzeugnis aus Glaskurzwaren"