DEBTI34451/23-1Abgelaufen
7314.42.00.00
DE-6. Okt. 2023→5. Okt. 2026
Es handelt sich um aus verzinkten und mit Kunststoff überzogenen Stahldrähten (maximale Querschnittsabmessung: 1,05 mm) gefertigte, etwa rechteckige Geflechte, deren Einzeldrähte durch Verschlingen zahlreiche, regelmäßige, wabenförmige Maschen (Maschenweite: 25 mm) bilden. Die Erzeugnisse liegen in Rollen vor (Länge: 25 m; Höhe: 120 cm) und werden beim Bau von zum Beispiel Käfigen oder Rankhilfen verwendet.
- Antragstellerangaben -
Die verzinkten und mit Kunststoff überzogenen Erzeugnisse sind in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition einzureihen.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Gitter und Geflechte aus Stahldraht, mit Kunststoff überzogen" zum TARIC-Code 7314 4200 00.
Nicht Unterposition 7314 3100, weil die Erzeugnisse an den Kreuzungsstellen nicht verschweißt sind.