DE8839/13-1Abgelaufen
8201.60.00.00
DE-24. Juli 2013→23. Juli 2019
Sog. Raupenschere; es handelt sich um eine mit zwei Händen zu betätigende Schere
- mit schneidender Klinge aus Stahl (arbeitender Teil) sowie mit
Asteinhängung, Zugseil mit Ziehhülse und Rollenübersetzung
(2 Rollen)
- am unteren Ende mit einer Aussparung versehen, um an einem
Teleskopstiel (nicht Gegenstand dieser vZTA) befestigt werden
zu können
- dient zum Entfernen von Raupennestern oder zum Schneiden von Ästen
von Bäumen. Nachdem die Schneidöffnung den Ast umfasst hat, wird die Klinge
durch Ziehen am Zugseil gegen den Ast gedrückt und schneidet ihn durch.
Beim Nachlassen der Zugkraft drückt eine Feder die Schneidklinge zurück
und öffnet die Schneidöffnung
- in einer Blisterverpackung aus Kunststoff mit Pappeinleger für den
Einzelverkauf aufgemacht
-Antragstellerangaben-
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "den Baumscheren ähnliche, mit zwei Händen zu betätigende Scheren, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8201 6000 00.