DE14000/12-1Abgelaufen
8708.91.99.00
DE-25. Okt. 2012→30. Juni 2013
Teil eines Kühlers eines Kraftfahrzeugs, sog. Heizwasserleitung, Foto siehe Anlage,
- nach technischer Zeichnung gefertigte, spezifisch den Einbauverhältnissen angepasste und durch Klammern
und Schlauchstücke miteinander verbundene Aluminium-Rohre,
- mit einer Gesamtlänge von ca. 150 cm und einem Rohrdurchmesser von jeweils ca. 8 mm,
- dient laut Antrag im Kühlmittelkreislauf von Kraftfahrzeugen als Zulaufrohr für den Transport des erwärmten
Kühlmittels vom Motor zum Kühler im Armaturenbrett; die Kühlung erfolgt durch die Abgabe der Wärme an die Luft
des Fahrgastraums, der dadurch geheizt wird,
- kein Teil einer Klimaanlage, somit keine Ware der Position 8415,
- erkennbar zur ausschließlichen Verwendung im Kühlsystem von Kraftfahrzeugen bestimmt.
"Teil für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Teil eines Kühlers (Heizwasserleitung), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl"