DE22182/16-1Abgelaufen
9403.20.20.00
DE-27. Feb. 2017→26. Feb. 2020
Bei der als Kinderreisebett mit Wickelauflage bezeichneten Ware handelt es sich um eine aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Kleinkinderbett, einer passgenauen, gepolsterten Babybetteinlage, einer auf das Bettgestell aufgesetzten Wickelauflage und einem an dem Bettgestell angebrachten Spielbogen. Das Bett bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung.
Das Bett besteht aus einem Gestell in Form eines Faltrahmens aus Stahlrohr, einem nicht gepolsterten Boden und Boden- und Seitenteilen aus Gewebe. Die Seitenteile sind mit großen Sichtfenstern aus Netzstoff und einem Einstieg mit Reißverschluss an der Stirnseite versehen. Zwei Bettpfosten sind mit Rollen mit integrierten Bremsen ausgestattet. Die Bettgröße beträgt 128 x 65 x 83 cm (L x B x H) im aufgeklappten Zustand. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware wird durch das Metall als stabilitätsverleihendes Element bestimmt.
Das zusammengeklappte Kinderbett, die aufgerollte Betteinlage, der Wickelaufsatz und der Spielbogen sind in einer speziell hergerichteten Tasche verpackt. Die Tasche befindet sich in einem Pappkarton.
Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis ist als "anderes als in den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Metallmöbel, Bett" einzureihen.