DEBTI33626/20-1Abgelaufen
9403.40.90.90
DE-19. Okt. 2020→18. Okt. 2023
Bei dem sog. "Küchenwagen, Art.Nr. 25776" handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus
- einem ca. 49 x 38 x 81 cm (B x T x H) großen, rollbaren Küchenwagen (charakterverleihend in Bezug auf den Umfang und im Hinblick auf die Verwendung), bestehend aus
- - einem vierbeinigen Gestell, einer Arbeitsplatte, einer darunter befindlichen Schublade und einer Ablagefläche, jeweils aus Bambusholz, und einem in das Gestell integrierten Metallkorb und
- einem herausnehmbaren Tablett aus Bambusholz mit Griffen an den Schmalseiten.
In die Arbeitsplatte sind Fliesen eingelassen.
Das Holz bestimmt aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware.
Das Erzeugnis ist dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden und dient der Einrichtung von Küchen. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor.
Die Ware ist als "anderes als in den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, von der in der Küche verwendeten Art, kein Einbauküchenelement, nicht handgearbeitet" einzureihen.