DEBTI46063/25-2Aktiv
9403.89.00.90
DE-23. Feb. 2026→22. Feb. 2029
Mehrteilige Zusammenstellung, Foto siehe Anlage,
- bestehend aus einer Vielzahl von Socken-Paaren und einem Verkaufsaufsteller (sog. Display),
wobei dieser laut Antrag bereits mit den farblich und nach Größen sortierten Socken-Paaren
bestückt ist; zusammen in einem bedruckten Pappkarton verpackt; veranschaulicht durch ein
Paar Socken und den o. g. Verkaufsaufsteller,
- der Verkaufsaufsteller stellt sich weder als Behältnis im Sinne der AV 5 a) noch als übliche
Verpackung für Socken im Sinne der AV 5 b) dar,
- getrennte Einreihung der Bestandteile, da diese weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs
noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und es sich somit nicht um eine Warenzu-
sammenstellung im Sinne der AV 3 b) handelt,
- Verkaufsaufsteller:
-- annähernd quaderförmig, in den Abmessungen (B x T x H) von ca. 61 cm x 40 cm x 124,5 cm;
noch nicht vollständig zusammengesetzt eingehend (ein nahezu rechteckiges ca. 59,5 cm breites
und ca. 25 cm hohes Teil der Rückwand ist am oberen Quaderrand noch einzusetzen),
-- aus Pappe (teilweise bedruckt),
-- mit vier Ebenen in Regalform,
-- ohne Hinweise auf Handarbeit,
-- das auf den Boden zu stellende Regal dient laut Antrag zur Präsentation von Socken in Läden
des Einzelhandels,
-- erfüllt (insbesondere aufgrund der Stabilität der Ware) die Bedingungen zur Einreihung als
Möbel.
"Anderes als von den Positionen 9401 und 9402 sowie den Unterpositionen (HS) 9403 10 bis
9403 83 erfasstes Möbel, nicht handgearbeitet"