DEBTI46014/25-1Aktiv
9503.00.81.90
DE-2. Jan. 2026→1. Jan. 2029
Bei den vorliegenden Erzeugnissen handelt es sich um drei verschiedene Spielzeugwaffen,
- ein Bogen,
- - aus Kunststoff gefertigt,
- - in den Abmessungen von ca. 56 x 6 x 14 cm,
- - mit einem elastischen Schlauch als Spannriemen, der mittig mit
einem fest eingenähten Gewebe zur Aufnahme eines Pompons versehen ist,
- eine Zwille,
- - aus Kunststoff gefertigt,
- - in den Abmessungen von ca. 25 x 18 x 4 cm,
- - Y-förmig; mit zwei Spannschläuchen aus Kunststoff, die mittig mit einem Gewebe
vernäht sind,
- eine Handkanone,
- - aus Kunststoff gefertigt,
- - in den Abmessungen von ca. 33 x 26 x 11,4 cm,
- - mit einem Pistolengriff und einem offenen Lauf, in dem sich eine halbrunde
Aufnahmeschale befindet, die durch zwei Spannriemen gehalten wird,
- - mit einer offenen Rückseite, in die hineinzugreifen ist, um die Riemen zu ziehen,
- - an der Oberseite mit einer runden Vorrichtung, die sich öffnen lässt,
- dient jeweils der spielerischen Unterhaltung von Kindern,
- jeweils gemeinsam mit sechs Geschossen in Form von Pompoms (⌀ ca. 7 cm) aus
Spinnstoff als Warenzusammenstellung in einem bunt bedruckten Pappkarton
aufgemacht.
Die Pompoms können trocken oder nass über eine Reichweite von bis zu 12 m (lt. Verpackungsangaben) verschossen werden.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN)
9503 0010 bis 9503 0079 genanntes Spielzeug, Spielzeugwaffe, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.