DEBTI27004/26-1Aktiv
9505.90.00.00
DE-6. Juli 2026→5. Juli 2029
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um vier verschieden gestaltete Girlanden, die jeweils in einem klarsichtigen Folienbeutel mit Pappeinleger verpackt sind. Hierbei handelt es sich um:
- Eine Wabengirlande, bestehend aus ziehharmonikaartig gefalteten, bunten Papier-
zuschnitten in Blütenform auf einen Faden (L 400 cm x H 6,5 cm, 4 Stück gemeinsam
verpackt),
- Eine Wabengirlande, bestehend aus ziehharmonikaartig gefalteten Papierzuschnitten
in Blütenform auf einen Faden (L 400 cm x H 11 cm, einzeln verpackt; erhältlich in den
Farben orange, gelb, lila, grün, blau),
- Eine Wabengirlande, bestehend aus ziehharmonikaartig gefalteten Papierzuschnitten in
Schmetterlingsform auf einen Faden (L 400 cm x H 14 cm, einzeln verpackt; erhältlich in
den Farben orange, gelb, lila, grün, blau),
- Eine Girlande, in Form einer Spinnstoffschnur mit aufgereihten Pappzuschnitten in der
Gestalt von jeweils zwei weißen, zueinander gerichteten Hochzeitstauben, die durch ein
Herz miteinander verbunden sind (L 400 cm x H 20 cm, in den Varianten mit einem lila-
bzw. einem türkisfarbenen Herzen erhältlich).
Einfache Wabengirlanden aus dünnem Papier dienen üblicherweise bei Feiern von Festen dem Dekorieren von Räumen. Die Girlande mit den weißen Tauben dient darüber hinaus erkennbar der Ausgestaltung eines Hochzeitsfestes.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fest- oder andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel".