DEBTI9151/26-1Aktiv
9506.91.90.00
DE-9. Juni 2026→8. Juni 2029
Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um ein noch nicht zusammengesetztes Trampolin (Durchmesser ca. 305 cm, Höhe ca. 240 cm, Max. Belastung 150 kg) als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus
- einem schwarzen Sprungtuch, das von einer blauen, gepolsterten Abdeckung umrahmt
und mittels 64 Stahlfedern an einem Rahmengestell aus unedlem Metall befestigt
ist,
- einem ca. 180 cm hohen Sicherheitsnetz aus Spinnstoffen, das seitlich anzubringen
und mit einer Zugangsöffnung versehen ist, die mit einem Doppelverschlusssystem
verschlossen werden kann,
- acht gepolsterten Stangen, an denen das Sicherheitsnetz angebracht wird,
- einer Leiter aus unedlem Metall mit zwei Sprossen,
- gemeinsam mit einer Aufbauanleitung, Montagematerial und Montagewerkzeug für
den Einzelverkauf aufgemacht.
Das Trampolin ist dazu vorgesehen, im Außenbereich aufgestellt zu werden und dient der allgemeinen körperlichen Ertüchtigung.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere als von den TARIC-Codes 9506 1110 00 bis
9506 9110 00 erfasst" eingereiht.