DE6369/15-2Abgelaufen
9608.60.00.00
DE-24. Juli 2015→23. Juli 2021
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kugelschreiberminen, im Wesentlichen bestehend aus einem mit Tinte befüllten Metallbehälter mit einer Metallkugel am Schreibende. Die ca. 5 bzw. 7 cm langen Waren zeichnen sich durch zwei unterschiedliche, den Tintenbehälter verschließende Endstücke aus. Diese bestehen zum einen aus Kunststoff (als Griff für die herausnehmbare Mine) und zum anderen aus unedlem Metall (als Montagehilfe für den Festeinbau). Die Waren dienen als Ersatzteile sowohl für Taschenmesser als auch für andere Kleinwerkzeugsortimente.
Insgesamt 12 Kugelschreiberminen (6 je Ausführung) sind zusammen mit 80 Kunststoffzahnstochern, 25 Pinzetten, 20 Anhängeringen, 6 Scherenfedern und 10 Mini-Schraubendrehern in einem Sortimentskasten mit Papiereinleger aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Anwendung der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Die einzelnen Bestandteile (hier: Kugelschreibermine) sind daher getrennt einzureihen.
Derartige Waren werden als "Kugelschreiberteil, Mine für Kugelschreiber, aus Kugel und Tintenbehälter bestehend" eingereiht.