DEBTI40866/21-1Abgelaufen
9608.99.00.00
DE-23. Dez. 2021→22. Dez. 2024
Bei der als "Feder auf Zuführer" bezeichneten Ware handelt sich um das Vorderteil eines Füllfederhalters in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 35 mm langen, schwarzen Tintenleiter und einer mit einem Metallring aufgesetzten, ca. 24 mm langen Federspitze aus Metall.
Das Erzeugnis ist aufgrund seiner speziellen Gestaltung für einen Füllhalter bestimmt und stellt ein erkennbares Teil dar.
Da ein charakterverleihender Bestandteil nicht ermittelbar ist, wird die Ware in die zuletztgenannte, der in Betracht kommenenden Unterpositionen (TARIC) eingereiht.
Die Ware ist als "Teil für ein von der Position 9608 erfasstes Schreibgerät, nicht von den Unterposition (HS) 9608 91 erfasst" einzureihen.