DEBTI32589/22-10Abgelaufen
9611.00.00.00
DE-24. Okt. 2022→23. Okt. 2025
Bei dem Stempel handelt es sich um einen runden Stempel mit einem Durchmesser von ca. 42 mm mit einem ca. 38 mm großen Kunststoffgehäuse mit Deckel. Er verfügt über eine selbstfärbende Stempelfläche mit einem Maskenmotiv.
Der Stempel ist gemeinsam mit mehreren Spielzeugen, einem Comic, einer Maske, einem Cape, zwei Armbändern, diversen Stickern, einem Anhänger sowie Tattoo in einem orangefarbenen Kunststoffei mit Ohren und Kunststoffbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht.
Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt auf Grund des fehlenden, gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Auch scheidet eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 i.V. mit Anmerkung 1 x) zu Kapitel 95 unter anderem aus, da das Set Kleidung enthält, die nicht in Kombinationen enthalten sein darf. Somit sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen, siehe vZTAen zu den Positionen 1 - 9 sowie 11 zu dieser vZTA.
Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „ähnlicher Stempel für den Handgebrauch" eingereiht.