Internationales Sanktionsscreening
Das Screening von Geschäftspartnern gegen offizielle Sanktionslisten ist nicht mehr optional: EU-Richtlinie 2024/1226 im Mai 2025 umgesetzt, EU 833/2014 Artikel 12gb, 6AMLD. Ihre Entscheidungen sind nun strafrechtlich durchsetzbar. The Trade Hub vereint die acht offiziellen Register in einer Suche, einem Bericht, einem Nachweis.
Sanktionsscreening bedeutet zu prüfen, dass ein Geschäftspartner (Kunde, Lieferant, Spediteur, Bank, wirtschaftlich Berechtigter) nicht auf den von den zuständigen Behörden veröffentlichten Listen der Vermögenseinfrierung oder Ausfuhrbeschränkungen erscheint. The Trade Hub aggregiert die offiziellen Listen EU, OFAC SDN und Non-SDN, UN, UK FCDO, Kanada Global Affairs, französisches DG Trésor und US Consolidated Screening List, mit automatischer täglicher Aktualisierung und zeitgestempelter Aufbewahrung der Ergebnisse zur Prüfung.
Tarife
Blitzprüfung Name + Score + getroffene Listen. Für KYC im Volumen.
- ·Acht offizielle Register
- ·Übereinstimmungs-Score
- ·Entscheidung: konform / Prüfung / wahrscheinlich
Kanzlei-Niveau Risk Audit mit versionierter Methodik, Rechtsverweisen, 5 Jahre Aufbewahrung.
- ·Risk Audit (OFAC 50%, undurchsichtige Strukturen, Umleitungsländer)
- ·Verbundene Parteien, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktion
- ·Fünf integrierte Rechtsverweise (OFAC, OFSI, FATF, EU, ACPR)
- ·Zeitgestempelter PDF-Export, gerichtsfest
Kontinuierliches Monitoring Ihrer strategischen Geschäftspartner. Für Spediteure, Zollagenten, mittelständische Unternehmen.
- ·50 kontinuierlich überwachte Geschäftspartner
- ·E-Mail- + Webhook-Alarm bei Listenänderung
- ·100 Schnellscreenings + 10 Prüfberichte / Monat
- ·4-Augen-Workflow, Whitelist, signierter Audit Trail
Preise ohne MwSt. Über die im Monatsplan enthaltenen Kontingente hinaus, Einheitsaufpreis je nach Fall zum Tarif des Schnellscreenings oder Prüfberichts.
Aggregierte offizielle Quellen
Ressourcen und Methodik
Kanzlei-Methodik
Wolfsberg 2019, OFAC-50%-Regel, OFSI Ownership/Control, FATF-Empfehlung 6, EU 269/2014 vs 833/2014.
Praktische Leitfäden
Aufhebungsverfahren, TRACFIN-Meldung, ERP/Salesforce-Integration, Parametrierung nach Risikoprofil.
Export-Control-Abgleich
Kombinieren Sie Sanktionsscreening mit ECCN-/Anhang-I-Prüfung für Dual-Use-Kontrollen.
Wirtschaftlich Berechtigte
Wirtschaftlich Berechtigte über die 50%-Regel hinaus identifizieren (OFAC 50%, OFSI Ownership/Control).
Methodiknotiz erhalten
Verständliche Zusammenfassung des End-to-End-Prozesses: geprüfte Listen, ausgeschlossene Kategorien, Matching, Scoring, Audit Trail und Grenzen.
Wie das Screening funktioniert
Subjekt- und Kontexteingabe
Name des Geschäftspartners, Entitätstyp, Hauptjurisdiktion und bekannte Kennungen (LEI, IMO, Registrierung). Der Transaktionskontext (Ware, Route, End-Use) verfeinert die Relevanz der Übereinstimmungen.
Vergleich gegen acht offizielle Register
Die Engine normalisiert den Namen, generiert Transliterationen und vergleicht gegen die Listen EU FSF, OFAC SDN+Non-SDN, UN, UK FCDO, US CSL, Kanada SEMA, DG Trésor und das OpenSanctions-Aggregat (86 Datensätze).
Methodisches Risk Audit
OFAC-50%-Bewertung, Erkennung undurchsichtiger Strukturen (Trust, Nominee), Umleitungsländer, EU-833/2014-Umgehungsindikatoren, risikobehaftete Waren nach HS 84/85/88/90. Versionierte Methodik.
Verbundene Parteien und wirtschaftlich Berechtigte
Screening von erklärten UBOs, Geschäftsführern, Banken, Spediteuren und Vermittlern. Berechnung des sanktionierten Ownership-Verhältnisses, Identifikation fehlender Informationen für verstärkte Due Diligence.
Aufbewahrte und gerichtsfeste Entscheidung
Konform / Prüfung erforderlich / wahrscheinliche Übereinstimmung, Score, Begründung, konsultierte Quellen, Bericht 5 Jahre aufbewahrt. Zeitgestempelter PDF-Export mit Aktenreferenz, empfohlener Maßnahme und kryptografischem Fingerabdruck.
Anwendbarer Rechtsrahmen
Richtlinie (EU) 2024/1226 - umgesetzt Mai 2025
Sanktionsverstöße werden in allen Mitgliedstaaten zu Straftaten. Das Versäumnis des Screenings schafft eine persönliche Haftung der Geschäftsführer, nicht mehr nur verwaltungsrechtlich.
EU 833/2014 Artikel 12gb - Dezember 2024
Pflicht zur dokumentierten Risikobewertung für Waren, die von den Russland-Sanktionen erfasst sind. EU-Muttergesellschaften müssen die Konformität ihrer Tochtergesellschaften in Drittländern sicherstellen. Dokumente werden für ACPR-/Zollkontrollen aufbewahrt.
6AMLD - umgesetzt Dezember 2025
Kontinuierliches Screening obligatorisch: Kundensorgfaltspflicht ist kein punktueller Akt mehr, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Automatisches Rescreening bei Listenänderungen wird zur rechtlichen Mindestanforderung.
Wolfsberg 2019 - Sanctions Screening Guidance
Internationaler Referenzstandard der Tier-1-Banken. Erfordert: aktuelles Quellenregister, nachvollziehbarer Audit Trail, 4-Augen-Workflow für High-Risk-Treffer, Aufbewahrung von Entscheidungen und Begründungen.
Häufig gestellte Fragen zum Sanktionsscreening
Wer unterliegt der Sanktionsscreening-Pflicht?
Welche offiziellen Listen werden konsultiert?
Wie häufig werden die Listen aktualisiert?
Was bedeutet 'gerichtsfester Bericht'?
Wie funktioniert die OFAC-50%-Regel?
Was ist Screening verbundener Parteien?
Was ist der Unterschied zwischen EU 269/2014 und EU 833/2014?
Ersetzt automatisches Screening das Gutachten eines Anwalts?
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