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49 Ergebnisse für "14"

Nomenklatur-Codes

320417002580Farbmittel C.I. Pigment Yellow 14|(CAS RN 5468-75-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Yellow 14|von 25|GHT oder mehr9%520521000080mit einem Titer von 714,29|dtex oder mehr (Nm|14|oder weniger)8%285000609180Kalziumsilizium - eine chemische Verbindung mit einem Gehalt von 16 % oder höher an Kalzium, 45 % oder höher an Silizium, weniger als 14 % Eisen und höchstens 10 % an einem anderen chemischen Element, auch in Massenladungen, in Säcken oder Eisenfässern verpackt, in Flachstahlblechen (oder gefüllten Drähten) gestellt oder in einer anderer Darreichung8%390950902080Zubereitung mit einem Gehalt an -|mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 14|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 18|GHT, -|enzymatisch modifizierter Stärke von 3|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5|GHT und -|Wasser von 77|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 83|GHT8%520511000080mit einem Titer von 714,29|dtex oder mehr (Nm|14|oder weniger)8%520512000080mit einem Titer von weniger als 714,29|dtex, jedoch nicht weniger als 232,56|dtex (mehr als Nm|14|bis Nm|43)8%721391000080mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von weniger als 14|mm8%14Abschnitt XIV — ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS8%848299006080Innen- oder Außenringe aus Stahl, ungehärtet oder ungeschliffen, Außenring mit Laufbahn(en) innen, Innenring mit Laufbahn(en) außen, mit folgenden Außendurchmessern: — 14 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 77 mm für den Innenring und — 26 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm für den Außenring zur Verwendung bei der Herstellung von Lagern8%848299007080Käfigteile mit herausragenden Verbindungselementen bzw. mit Vertiefungen - aus flachgewalztem Stahl, - mit einem Durchmesser von 14,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 mm, - wobei das Teil mit herausragenden Verbindungselementen mit Nieten versehen ist, - wobei das Teil mit Vertiefungen mit Löchern versehen ist, zur Verwendung bei der Herstellung von Rillenkugellagern8%988014000080des Kapitels 148%841459255080Axialventilatoren mit eingebautem Motor, zur Erzeugung eines Luftstroms für die Kühlung von Kompressoren und die Verteilung von Luft mit -einer Betriebsspannung von mehr als 10 V, jedoch nicht mehr als 14 V oder  -einer Wechselspannung von mehr als 185 V, jedoch nicht mehr als 254 V, -einer Betriebstemperatur von -40 °C oder höher, jedoch nicht höher als 70 °C zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern sowie von Kühl- oder Gefrierschränken8%841480222080Membranluftkompressor mit -|einem Durchfluss von 4,5|l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12|l/min, -|einer Eingangsleistung von nicht mehr als 14|W und -|einer Überdruckfähigkeit von nicht mehr als 400|hPa (0,4|bar) von der bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendeten Art8%100199001380mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 78 kg/hl, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0|%, davon höchstens 7,0|% Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0|% Schädlingsfraß, höchstens 0,5|% Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0|%, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 230, - einem Eiweißgehalt (bei 13,5|% Feuchtigkeit) von mindestens 14,6|%8%382790001080Gemische mit einem Gehalt von: — 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT 2-Chlorpropen (CAS RN 557-98-2), — 8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 14 GHT (Z)-1-Chlorpropen (CAS RN 16136-84-8), — 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 GHT 2-Chlorpropan (CAS RN 75-29-6), — nicht mehr als 6 GHT 3-Chlorpropen (CAS RN 107-05-1) und — nicht mehr als 1 GHT Ethylchlorid (CAS RN 75-00-3)8%2905399545802,5,7,10,11,14-Hexaoxa-1,6-distibabicyclo[4.4.4]tetradecan (CAS RN 29736-75-2) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr8%2933998068805-((1S,2S)-2-((2R,6S,9S,11R,12R,14aS,15S,16S,20R,23S,25aR)-9-amino-20-((R)-3-amino-1-hydroxy-3-oxopropyl)-2,11,12,15-tetrahydroxy-6-((R)-1-hydroxyethyl)-16-methyl-5,8,14,19,22,25-hexaoxotetracosahydro-1H-dipyrrol[2,1-c:2',1'-l][1,4,7,10,13,16]hexaazacyclohenicosin-23-yl)-1,2-dihydroxyethyl)-2-hydroxyphenylhydrogensulfat (CAS RN 168110-44-9)8%392020215080Biaxial gereckte Polypropylen-Schichtfolie, mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 14 Mikron8%320730004080Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT  -mit einer Viskosität von 10 Pa.s oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 Pa.s (Brookfield RVT, Spindel 14, 20 U/min, 25 °C ± 0,5 °C) -mit einer Aluminiumpartikelgröße von nicht mehr als 25 µm  zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen -8%520522000080mit einem Titer von weniger als 714,29|dtex, jedoch nicht weniger als 232,56|dtex (mehr als Nm|14|bis Nm|43)8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI44618/24-143206497090

Angaben: Titandioxid-freies Weißpigment für Kosmetik; zur Hautaufhellung; Kernpigment; weißes Pulver. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Siliciumdioxid).

DEBTI44231/24-1484818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, sechs   Abgängen mit Magnetventil, zwei Dosierpumpen mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventilen,    zwei Mikroprozessor-Steuerungen, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit    Spritzdüsen, vier LED-Spots, Soundmodul mit MP3-Player und Feuchtraumlautsprecher, noch    nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,    zur dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI1299/24-1448026200

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Bögen aus Papier aus hauptsächlich mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz und gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Das Papier der Bögen ist mehrheitlich in der Masse gefärbt. Die Papierbögen dienen z. B. zu Bastelzwecken. Insgesamt 138 Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-13, DEBTI-1299/24-15 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gefärbtes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als in den Unterpositionen 4802 10 bis 4802 54 genannte Papiere, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" eingereiht.

DEBTI34788/23-148544429090

Isoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus zwei einzeln isolierten Litzenleitern aus Kupfer (1 x rot, 1 x blau), nicht koaxial aufgebaut,   mit einer Länge von ca. 95 mm bzw. 96 mm, an einem Ende mit einem gemeinsamen   gerätespezifischen Anschlussstück und einem zusätzlichen Litzenleiter, der als sog. Loop bzw.   Schleife in das Anschlussstück zurückgeführt wird, an den beiden anderen Enden jeweils mit   einem Lötdepot zum direkten Löten auf eine Glasscheibe ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - zur Verwendung in der Automobilindustrie als Antennenanschluss. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositonen 8544 4210 00 bis 8544 4290 80 erfasst" einzureihen.

DEBTI43205/22-1449111090

Es handelt sich um einen mit Abbildungen und Text beidseitig farbig bedruckten rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 40 x 9 cm, dreifach auf etwa 10 x 9 cm gefalzt). Das Faltblatt ist mit Informationen zu einem Produkt sowie einer Übersicht weiterer Produkte der Serie sowie einem QR-Code bedruckt. Es stellt sich als Werbedruck dar. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einer herzförmigen Pappkarte (DEBTI-43205/22-13) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Werbedruck) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" eingereiht.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI