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"Unterstellbock"; es handelt sich um höhenverstellbare Erzeugnisse aus Stahl, bestehend aus einer zylinderförmigen "Fassung" mit zwei gegenüberliegenden Lochungen am oberen Rand und drei an der "Fassung" befestigten Standbeinen, die miteinander verbunden sind. In die "Fassung" ist ein zylinderförmiges "Rohr" eingesetzt, das sich paarweise gegenüberliegende Lochungen aufweist und dessen oberes Ende zu einer rechteckigen Auflagefläche ausgearbeitet ist. An den Erzeugnissen ist jeweils ein Bolzen mit einer Kette, aus Stahl befestigt. Die Höhe des Unterstellbocks wird durch Einschieben des Bolzens in die Lochungen der "Fassung" und jeweils ein "Lochungspaar" des "Rohrs" bestimmt. Die Erzeugnisse dienen zum Abstützen von Fahrzeugen und haben eine maximal zulässige Tragelast bis 1500 kg. Maximale Höhe: etwa 40,5 cm - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 des Integrierten Zolltarifs der Gemeinschaft (TARIC).
"Sprengring"; es handelt sich um runde, nicht geschlossene Ringe aus Stahl, die einen Innendurchmesser von ca. 25,6 mm und einen Außendurchmesser von ca. 28,5 mm aufweisen. Die Erzeugnisse sind zum Einbau in Pkw-Lenkungen bestimmt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Sicherungsringe aus Stahl, ohne Gewinde" in die Codenummer 7318 2100 99 0 des Elektronischen Zolltarifs.
Es handelt sich um s-förmige Haken aus Stahldraht (maximale Querschnittsabmessung: ca. 3,8 mm), die zum Aufhängen von Küchenutensilien, Küchenhandtücher, Topflappen und dergleichen an sog. Küchenleisten dienen. Die Erzeugnisse sind zu jeweils sechs Stück in einem Kunststoffbeutel mit einem Pappreiter verpackt. Höhe: ca. 5,7 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Codenummer 7326 2080 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Es handelt sich um ca. 25 cm lange, massive, aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, i.W. bestehend aus einem zylindrischen Kopf und einem Griff. Ober- und Unterseite des Kopfs sind zu einer geprägten Seite zum Klopfen von Fleisch bzw. zu einer flachen Seite, die zum Zerkleinern von Pfefferkörnern, Nüssen und Ähnlichem geeignet ist, ausgearbeitet. Der Griff der Erzeugnisse ist mit einer Aufhängevorrichtung versehen. Die Fleischklopfer sind in einem Plastikbeutel und einem Pappkarton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Haushaltswerkzeuge), anderweit weder genannt noch inbegriffen" zur Unterposition 8205 5100 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Es handelt sich um aus nicht rostendem Stahl (18/0) gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem Bügel in Form eines ca. 44 cm langen, leicht nach oben gebogenen Rohrabschnitts (Durchmesser: ca. 1,2 cm), der an beiden Enden verschlossen und mit jeweils drei Ringen aus Kunststoff oder Kautschuk versehen ist. Mittig ist an den Waren ein halbrund gebogener Haken, der zum Aufhängen der Erzeugnisse an einer Kleiderstange oder Garderobe (nicht Gegenstand der vZTA) dient, befestigt. Die Erzeugnisse sind mit einem Pappreiter versehen und in Kunststofffolie verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Hauswirtschaftsartikel aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 7323 9390 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).