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869 Ergebnisse für "10"

Nomenklatur-Codes

151329302080Palmkernöl zum Herstellen von -|technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823|19|10, -|Fettsäuremethylestern der Position 2915|oder 2916, -|Fettalkoholen der Unterpositionen 2905|17, 2905|19|und 3823|70|zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, -|Fettalkoholen der Unterposition 2905|16, rein oder gemischt, zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, -|Stearinsäure der Unterposition 3823|11|00 -|Waren der Position 3401|oder -|Fettsäuren der Position 2915|mit hohem Reinheitsgrad8%151710100080mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10|bis 15|GHT8%020230907580zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)8%230990311680andere8%151790999280Mikrobielles Öl, raffiniert, zur Verwendung bei der Herstellung von anderen Erzeugnissen als Futtermitteln: - mit einem Gehalt an Eicosapentaensäure von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT, und - mit einem Wert für Eicosapentaensäure/(Eicosapentaensäure+Docosahexensäure) von 0,2 oder mehr und - mit Pflanzenöl standardisiert8%2920290080802,4,8,10-Tetrakis(1,1-dimethylethyl)-6-(2-ethylhexyloxy)-12H dibenzo[d,g][1,3,2]dioxaphosphocin (CAS RN 126050-54-2) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr (CAS RN 126050-54-2)8%170490100080Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10|GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe8%190532050080mit einem Wassergehalt von mehr als 10|GHT8%200580003080Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie, die einer anderen Behandlung als einfaches Abpacken unterworfen werden sollen8%760711904810mit einer Dicke von 0,021 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,045 mm, in Rollen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg, auch weichgeglüht, mit mindestens zwei Lagen, für andere Verwendungszwecke als als Aluminium-Haushaltsfolie8%020230907080zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%29339980718010-Methoxyiminostilben (CAS RN 4698-11-7)8%210390300080aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2|%|vol bis 49,2|%|vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5|bis 6|GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4|bis 10|GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5|l oder weniger8%210690926580Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT8%210690981580Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT8%220299150080Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8|GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10|und Samen des Kapitels 128%310510001080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend8%310510002080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 GHT8%721922000080mit einer Dicke von 4,75|mm bis 10|mm8%230990311480Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI33125/25-1073262000

Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Die Waren sind jeweils mit einem passgenauen, hohlzylindrischen sog. Keramikaufsatz aus Aluminiumoxid versehen. Die Erzeugnisse dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie liegen in unterschiedlichen Ausführungen vor und befinden sich jeweils zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI58758/24-104911910090

Es handelt sich um einen etwa 27,8 cm x 17,5 cm großen Zuschnitt aus Papier mit 25 vorgestanzten, zum Herauslösen bestimmten, mit verschiedenen bildlichen Darstellungen (z. B. Sterne, Regenbogen, Auto, Flugzeug, Eis) farbig bedruckten Stickern. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Sticker sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden.  Der Stickerbogen ist als Teil eines sog. Bastelsets gemeinsam u.a. mit Pfeifenreinigern, Moosgummiformen und -platten, Aufklebern, Garnen, Pompons, Federn und Wäscheklammern für den Einzelverkauf aufgemacht.  Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen DEBTI-58758/24-1 - 9 sowie DEBTI-58758/24-11 -12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "andere Drucke (Bilddrucke), andere als zuvor genannte" zum TARIC-Code 4911 91 00 90 eingereiht.

DEBTI44231/24-1084818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, drei    Abgängen mit Magnetventil, einer Dosierpumpe mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventil,   Mikroprozessor-Steuerung, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit    Tropenregenbrause und vier LED-Spots, einem Soundmodul mit MP3-Player und    Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,   der dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI44618/24-103206190090

Angaben: Farbpigment für Kosmetik; Kernpigment; Pulver mit mehrfarbigem Farbverlaufseffekt. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid mit einem Gehalt an Titandioxid von weniger als  80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Titandioxid).

DEBTI11584/24-1085269200

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Funkfernsteuergerät bestehend aus einer mit Funksender und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit vier Bedienelementen (Tasten A, B, C und D) zum Einstellen unterschiedlicher Geschwindigkeiten und einem Batteriefach. DIe Fernbedienung dient bei der Inbetriebnahme einer Sexpuppe dem Bewegen des Unterkörpers. Die Funkfernbedienung bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), Bekleidung (Position 4 und 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Position 8), einem Gleichrichter (Position 9) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich liegt ein "Funkfernsteuergerät" vor.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI