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Bei dem als "Büsten-Set" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um drei unterschiedlich große (Höhe und Breite etwa 13, 19 und 23 cm; Tiefe etwa 5, 6 und 8 cm), durch Falten und Ineinanderstecken gefertigte Aufsteller in Form stilisierter menschlicher Oberkörper. Das Material besteht aus gestrichener Pappe, welche auf der Schauseite mit einer ledernarbig geprägten Folie aus geschäumter Kunststofffolie überzogen ist. Die Folie ist mit einem einfarbigen, dichten Gewebe unterlegt, welches dicker als die Folie ist. Die Pappe weist eine Stärke von etwa 1 mm, Kunststofffolie und Gewebe zusammen eine Stärke von etwa 0,4 mm auf. Die drei Büsten sind verpackt in einem Pappkarton und sollen in Schaufenstern und Verkaufsräumen zum Präsentieren von Schmuckwaren verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Pappe" zur Codenummer 4823 9085 90 des Integrierten Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaft (TARIC). Da ein für das Ganze charakterbestimmender Stoff nicht ermittelt werden kann, ist die Ware von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 und 4823) in die in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen.
Es handelt sich um Gewichte aus nicht rostendem Stahl (18/0) in verschiedenen Formen, die mittels eines Hakens aus Stahldraht an einer Klammer aus nicht rostendem Stahl befestigt sind. Die Erzeugnisse dienen zum Beschweren von Tischdecken, um ein Verrutschen oder "Wegfliegen" zu verhindern. Sie sind zu jeweils zwei Stück in einer Blisterverpackung auf einem bedruckten Pappzuschnitt mit Aufhängevorrichtung verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel (Artikel für den Tischgebrauch) aus nicht rostendem Stahl" zur Codenummer 7323 9310 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Es handelt sich um runde Erzeugnisse (Durchmesser: etwa 17 cm) aus nicht rostendem Stahl (18/10) mit einem etwa 1,2 mm hohen Rand, die auf der Oberseite abgestuft sind. Sie werden im Haushalt verwendet und auf Herdplatten gelegt. Die Erzeugnisse sind in Kunststofffolie und einem Pappkarton verpackt - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel aus nicht rostendem Stahl " zur Codenummer 7323 9390 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Es handelt sich um nahezu quaderförmige Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit abgerundeten Kopfseiten, die mittig mit einem metrischen Innengewinde (M 5) versehen sind. Die Erzeugnisse dienen in verschiedenen Industriezweigen als Verbindungselemente. - Antragstellerangaben - Abmessungen (Länge x Breite x maximale Höhe): etwa 19 mm x 11 mm x 5 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Muttern aus Stahl, mit Gewinde, mit einer Lochweite von 12 mm oder weniger" zur Unterposition 7318 1691 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich i.W. um nahezu runde, flache Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, die an zwei gegenüberliegenden Seiten rechteckig ausgeformt sind und Aussparungen aufweisen. An den Ausformungen ist ein Bügel aus nicht rostendem Stahl angebracht. Die Erzeugnisse sind mittig mit einem abgewinkelten Aufbau versehen und weisen unterschiedlich große, kreisrunde Vertiefungen auf. Die Waren sind in einem Pappkarton verpackt und dienen als Untersuchungs- bzw. Messobjekte zur Demonstration von elektronischen Messgeräten. maximale Abmessungen (Länge x Tiefe x Höhe): ca. 10 cm x 6 cm x 4 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).