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585 Ergebnisse für "85"

Nomenklatur-Codes

520813000080in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper6%520819000080andere Gewebe6%520821000010gebleicht6%520821000080in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100|g oder weniger6%520821100080Gewebe für die Herstellung von Binden, Verbandzeug und Mull6%520821900080andere6%020629915980andere6%520822160010in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100|g bis 130|g und mit einer Breite von6%520822160080165|cm oder weniger6%520822190080mehr als 165|cm6%520822960010in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 g und mit einer Breite von6%520822960080165|cm oder weniger6%520822990080mehr als 165|cm6%520823000080in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper6%511219000080andere6%511211000080mit einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger6%511119000080andere6%511111000080mit einem Quadratmetergewicht von 300|g oder weniger6%510910900080andere6%510910100080in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125|g bis 500|g6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEHH/8534/10-13926909790

Es handelt sich um einen so genannten Einstechdorn aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die speziell geformte Ware (L: ca. 9,5 cm) ist einseitig mit einem spitzen Hohldorn mit zwei Öffnungen versehen und seitlich mit einer abnehmbaren Belüftungskappe ausgestattet. Auf den Dorn ist eine Schutzkappe aus Kunststoff aufgesteckt. Der Einstechdorn soll den Gummistopfen einer Verpackung für medizinische Lösungen durchbohren und dient in Verbindung mit einem Schlauch (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Entnahme dieser Lösung. Eine Einreihung in die Position 9018 scheidet aus, da sich der Einstechdorn nicht als ein erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Infusionsgeräte bestimmtes Teil darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht.

DEK/8550/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 9,0 mm) aufweisen, am Rand rundum mit 6 Kerben versehen sind, oberseitig mit 8 Zähnen ausgestattet sind und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 35,3 mm Breite: etwa 17,0 mm Höhe: max. etwa 10,4 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8551/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 5,5 mm) aufweisen und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 18,8 mm Breite: etwa 10,0 mm Höhe: max. etwa 4,3 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8547/09-147062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/8547/09-247062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI