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869 Ergebnisse für "10"

Nomenklatur-Codes

020629915130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%2933998005801,4,7,10-Tetraazacyclododecan (CAS RN 294-90-6) mit einer Reinheit von 96 GHT oder mehr8%845011000010Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10|kg oder weniger8%310500000080Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10|kg oder weniger8%310510001080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, kein Phosphor und kein Kalium enthaltend8%310510002080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, und/oder Kalium, berechnet als K₂O, von weniger als 3 GHT8%230990311680andere8%310510009080andere8%845020000080Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10|kg8%310520103080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, und Kalium, berechnet als K@2O, von weniger als 3 GHT8%722540400080mit einer Dicke von mehr als 10|mm8%310520106080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P@2O@5, und Kalium, berechnet als K@2O, von 9 GHT bis 12 GHT8%230990311880andere8%230990315110Futtermittelzusatzstoff, bezogen auf die Trockenmasse bestehend aus – 68 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT L-Lysin-Sulfat und – nicht mehr als 32 GHT anderen Bestandteilen wie Kohlenhydraten und anderen Aminosäuren8%722540600080mit einer Dicke von 4,75|mm bis 10|mm8%310590205080feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT, und einem Gehalt an Kalium, berechnet als K@2O, von 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT8%040140000080mit einem Fettgehalt von mehr als 6|GHT, jedoch nicht mehr als 10|GHT8%310590209080andere8%230990311120mit einem Proteingehalt von 15,5|GHT oder mehr8%020230108130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI33125/25-1073262000

Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Die Waren sind jeweils mit einem passgenauen, hohlzylindrischen sog. Keramikaufsatz aus Aluminiumoxid versehen. Die Erzeugnisse dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie liegen in unterschiedlichen Ausführungen vor und befinden sich jeweils zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI58758/24-104911910090

Es handelt sich um einen etwa 27,8 cm x 17,5 cm großen Zuschnitt aus Papier mit 25 vorgestanzten, zum Herauslösen bestimmten, mit verschiedenen bildlichen Darstellungen (z. B. Sterne, Regenbogen, Auto, Flugzeug, Eis) farbig bedruckten Stickern. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Sticker sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden.  Der Stickerbogen ist als Teil eines sog. Bastelsets gemeinsam u.a. mit Pfeifenreinigern, Moosgummiformen und -platten, Aufklebern, Garnen, Pompons, Federn und Wäscheklammern für den Einzelverkauf aufgemacht.  Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen DEBTI-58758/24-1 - 9 sowie DEBTI-58758/24-11 -12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "andere Drucke (Bilddrucke), andere als zuvor genannte" zum TARIC-Code 4911 91 00 90 eingereiht.

DEBTI44231/24-1084818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, drei    Abgängen mit Magnetventil, einer Dosierpumpe mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventil,   Mikroprozessor-Steuerung, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit    Tropenregenbrause und vier LED-Spots, einem Soundmodul mit MP3-Player und    Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,   der dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI44618/24-103206190090

Angaben: Farbpigment für Kosmetik; Kernpigment; Pulver mit mehrfarbigem Farbverlaufseffekt. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid mit einem Gehalt an Titandioxid von weniger als  80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Titandioxid).

DEBTI11584/24-1085269200

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Funkfernsteuergerät bestehend aus einer mit Funksender und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit vier Bedienelementen (Tasten A, B, C und D) zum Einstellen unterschiedlicher Geschwindigkeiten und einem Batteriefach. DIe Fernbedienung dient bei der Inbetriebnahme einer Sexpuppe dem Bewegen des Unterkörpers. Die Funkfernbedienung bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), Bekleidung (Position 4 und 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Position 8), einem Gleichrichter (Position 9) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich liegt ein "Funkfernsteuergerät" vor.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI