43 Ergebnisse für "23"
Silikonschaltmatte, - spezifisch geformte Schaltmatte aus Silikon mit bedruckten Tastenkappen aus Kunststoff auf der Oberseite sowie elektrisch leitenden Carbonkontaktpillen auf der Unterseite, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - für Tastaturen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen, - zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen durch Kontaktierung der entsprechenden Gegenkontakte (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) mittels Tastendruck. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, kein Erzeugnis der Unterposition (HS) 8536 10 bis 8536 70, nicht von den Unterpositionen (KN) 8536 9001 bis 8536 9040 erfasst" einzureihen. Anlagen: 1 Abbildung
Isoliertes elektrisches Kabel, - als mehradriges Kabel, an einem Ende mit einem USB-Anschlussstück ausgestattet, am anderen Ende mit offenen Leiterenden, - für eine Spannung von 500 Volt, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, auch mit Anschlussstücken, kein Wickeldraht, kein Koaxialkabel oder anderer koaxialer elektrischer Leiter, kein Zündkabelsatz oder anderer Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4290 10 bis 8544 4290 70 erfasst" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, - als isoliertes, 12-poliges Kabel (24 AWG mit Aluminium-Folie und Beidraht) in einem Kunststoffmantel (Polyurethan), an beiden Enden mit gerätespezifischen Anschlussstücken ausgestattet, - mit einer Länge von insgesamt ca. 2133 mm, ab einer Länge von ca. 152 mm bzw. 1066 mm als Spiralkabel ausgeführt, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - zur Verwendung als kundenspezifisches Anschlusskabel. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4210 00 bis 8544 4290 70 erfasst" einzureihen.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. LED Schneekugel aus Kunststoff. Die etwa 18,5 cm große Ware besteht aus einem roten, runden Sockelelement, welches umlaufend mit aufgedruckten Schneeflocken und auf der Oberseite mit einer figürlichen "Szene" versehen ist. Diese stellt einen weihnachtlich gekleideten Schneemann dar, der neben einer mit einem Weihnachtskranz verzierten Straßenlaterne steht und ein kleines Schild (Aufschrift "Joyeux noel") bzw. eine Tanne festhält. Im Inneren ist der Sockel mit einem Musikmodul, elektrischer Ausstattung, einem Batteriefach und einem "Ventilator" ausgestattet, so dass im eingeschalteten Zustand in der klarsichtigen, aufgesetzten Kuppel befindliche "Schneepartikel" ver-/aufgewirbelt werden, eine Weihnachtsmelodie erklingt und die Straßenlaterne erleuchtet wird. Derartige Erzeugnisse, die Elemente enthalten, die mit Weihnachten in Verbindung stehen, sind erkennbar dazu bestimmt nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. LED Schneekugel aus Kunststoff. Die etwa 18,5 cm große Ware besteht aus einem roten, runden Sockelelement, welches umlaufend mit aufgedruckten Schneeflocken und auf der Oberseite mit einer figürlichen "Szene" versehen ist. Diese stellt einen mit einer Weihnachtsmannmütze und einem Mantel mit Besatz bekleideten, alten Mann mit weißem Bart dar, der neben einer mit einem Weihnachtskranz verzierten Straßenlaterne steht. Im Inneren ist der Sockel mit einem Musikmodul, elektrischer Ausstattung, einem Batteriefach und einem "Ventilator" ausgestattet, so dass im eingeschalteten Zustand in der klarsichtigen, aufgesetzten Kuppel befindliche "Schneepartikel" ver-/aufgewirbelt werden, eine Weihnachtsmelodie erklingt und die Straßenlaterne erleuchtet wird. Derartige Erzeugnisse, die Elemente enthalten, die mit Weihnachten in Verbindung stehen, sind erkennbar dazu bestimmt nur während der Weihnachtszeit zu Dekorationszwecken verwendet zu werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen Weihnachtsfestartikel, nicht aus Glas.