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24 Ergebnisse für "2844"

Nomenklatur-Codes

284590902080Wasser, zu 95|GHT oder mehr mit Sauerstoff-18|angereichert (CAS RN 14314-42-2)6%284590903080(13|C) Kohlenmonoxid (CAS RN 1641-69-6)6%284590905080Ytterbiumoxid (CAS RN 1380743-42-9), mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr, angereichert auf 99,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,8 GHT an Ytterbium-1766%284590909080andere6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEB/2844/08-19615190000

Haarspange aus unedlem Metall. Es handelt sich um eine ca. 5 x 1,5 cm (Länge x Breite) große, leicht auf Spannung gebogene tropfenförmige Haarspange aus silberfarbenem, unedlem Metall. Auf der Schauseite ist sie mit grün, pink und weiß gestreiftem Kunststoff bezogen. Die Spange dient zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Schmuck. Charakterbestimmender Stoff insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Befestigung im Haar ist das Metall. Zwei Haarspangen sind auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse festgesteckt.

DEM/2844/08-185177090

Keramikresonator, - aus einem Keramikelement mit einer Schicht aus Kupfer und Zinn überzogen sowie drei durchgehenden Öffnungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Filterung von elektrischen Signalen mit einer Centerfrequenz von 3500 MHz in einem RF Filter für WLL (Wireless Local Loop) Anwendungen, - erkennbar ausschließlich zum Einbau in Apparate für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk (Funktelefonnetz) bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Apparate für die Kommunikation in einem drahtlosen Netzwerk bestimmt - Keramikresonator"

DEF/2844/08-161022090

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, sog. Damen-Nicki-Hausanzug (Art. DA-6990), Größe 36/38, siehe Fotos, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,8 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken (sog. Nicky) aus laut Antrag 80% Baumwolle und 20% Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Flor aus laut Antrag 100% Baumwolle; aufgrund des allgemeinen Aussehens und der Materialbeschaffenheit kein Trainingsanzug, - aufgrund der unterschiedlichen Gewirke (Samtgewirke und glatte Gewirke u.a. an den Ärmelbündchen und am Bund des Blousons) nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - Blouson: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), -- mit Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit aufgesetzten Taschen in Art einer Kängurutasche, unterhalb der Taille; mit einer Randeinfassung aus glatten Gewirken an den Rändern der Tascheneingriffe, -- mit langen Ärmeln, die mit verengenden Bündchen aus glatten Gewirken ausgestattet sind und über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, -- ungefüttert, -- am unteren Rand mit einem 10 cm breiten, angesetzten und verengenden Bund aus glatten Gewirken.

DEF/2844/08-261046200

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, sog. Damen-Nicki-Hausanzug (Art. DA-6990), Größe 36/38, siehe Fotos, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,8 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken (sog. Nicky) aus laut Antrag 80% Baumwolle und 20% Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Flor aus laut Antrag 100% Baumwolle; aufgrund des allgemeinen Aussehens und der Materialbeschaffenheit kein Trainingsanzug, - aufgrund der unterschiedlichen Gewirke (Samtgewirke und glatte Gewirke u.a. an den Ärmelbündchen und am Bund des Blousons) nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen, etwa 4 cm breiten Taillenbund aus glatten Gewirken mit eingearbeitetem Zugband, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen, mit gesäumten Abschlüssen.

DEB/2844/07-1903149

Optisches Gerät zum Prüfen, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der HS-Unterpositionen 9031 10 und 9031 20, nicht zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen oder zum Prüfen von Fotomasken und Reticles für die Herstellung von Halbleiterbauelementen, sog. Banknotenlesegerät EBA-3X, in Form einer Multifunktionsmaschine. Das 1 kg schwere und 116 x 197 x 86 mm (B x T x H) große Banknotenlesegerät prüft mittels Linsensystem und Magnetsensoren die Echtheit von Banknoten. Die durch die optische Prüfung (Hauptfunktion) und induktive Abtastung der Banknoten ermittelten Daten werden mit vorgegebenen Grenzwerten verglichen und ausgewertet. Die Ware ist unter anderem zum Einbau in Verkaufs- und Bankautomaten sowie Geldspiel- und Geldwechselgeräte bestimmt. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI