40 Ergebnisse für "33"
Es handelt sich um ca. 11,5 cm hohe Gestelle aus Stahl (kein nicht rostender Stahl; lt. Antragstellerangaben), bestehend aus sieben geschlossenen Umrandungen aus gebogenem Draht, die mittels vertikaler Drahtstreben übereinander befestigt sind. Die unterste Umrandung ist mit einem passenden Boden mit Gitterstruktur und mit vier kugelförmigen Standfüßen versehen. Die Erzeugnisse dienen als Besteckhalter in der Küche und sind gemeinsam mit weiteren Waren als sog. Starter-Set (80-tlg.) in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Haushaltsartikel aus Stahl" zum TARIC-Code 7323 9900 90. Es handelt sich aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht um eine Warenzusammenstellung.
Steckverbindergehäuse, - aus einem quaderförmigen isolierenden Kunststoffkörper mit mehreren Öffnungen zur Aufnahme von elektrisch leitenden Kontakten (nicht Gegenstand dieser vZTA), wobei diese unmittelbar elektrisch voneinander isoliert werden, - zur Verwendung als Gehäuse für Steckvorrichtungen. "Isolierteil für elektrische Geräte, ganz aus Kunststoff - Steckverbindergehäuse"
Elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator) - aus zwei bürstenlosen Gleichstrommotoren mit Aluminium-Gehäuse, Getriebe, Anschluss- stecker und Montageflansch, - mit einer Leistung von 16 W, bei einer Versorgungsspannung von 28 VDC, - zum Verstellen von Armaturen (sog. Klappventilen) in bestimmten Luftfahrzeugen. "Gleichstrommotor, mit einer Leistung von 37,5 Watt oder weniger, für bestimmte Luftfahrzeuge - elektromechanischer Stellantrieb (Aktuator)"
Offenes Fahrzeug mit einem Sitz für den Fahrer, einer Lenkvorrichtung in Form eines Motorradlenkers mit montierten Kontrolleinrichtungen, einer Beleuchtungseinrichtung, zwei Gepäckträgern (vorn und hinten) und einer Anhängevorrichtung. Die technischen Merkmale des vierrädrigen Geländefahrzeuges gestatten ein Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten von mindestens dem Zweifachen des Eigengewichtes; somit liegt zolltariflich eine Zugmaschine im Sinne der Pos. 8701 vor. Das Fahrzeug besitzt Reifen mit tiefem Profil und kann zur Personenbeförderung in schwer zugänglichem Gelände, aber auch zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten verwendet werden. Es verfügt nicht über spezielle Ausstattungsmerkmale für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung. Technische Daten des Fahrzeugs (auszugsweise): - Viertaktbenzinmotor - 1.984 x 1.085 x 1.120 mm (Länge x Breite x Höhe) - Eigengewicht: 243 kg (Modell 4WD) bzw. 230 kg (Modell 2WD) - 348 ccm Hubraum - Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang - 500 kg zulässige Anhängelast Das zwei- oder vierradgetriebene Geländefahrzeug (Quad / ATV) ist als "Zugmaschine (ausgenommen Kraftkarren der Position 8709), nicht von den UPos. (KN) 8701 10 bis 8701 30 erfasst, kein Acker- oder Forstschlepper" einzureihen.
Bei der als Privacy Filter bezeichneten Ware handelt es sich um eine transparent-graue Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die rechteckige Ware (ca. 30,5 x 23 cm) hat abgerundete Ecken und ist beidseitig mit einer selbstklebenden Schutzfolie versehen. Der Privacy Filter wird auf Computerbildschirmen angebracht und soll als Blick- und Blendschutz dienen. Die Folie ist gemeinsam mit einem Reinigungstuch und Klebeecken in einer Umschließung aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, aus Folien hergestellt" eingereiht.