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49 Ergebnisse für "14"

Nomenklatur-Codes

810890504580Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit -|einer Dicke von 0,4|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100|mm, -|einer Länge von nicht mehr als 14|m und -|einer Breite von nicht mehr als 4|m8%840991006380Zylinderkopfrohling für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500, — ohne sonstige Bestandteile, — mit einer Härte von 90 HB oder mehr, — mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm2, — mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm, — mit doppeltem Kühlmantel, — mit einem Gewicht von 14 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg, — mit einer Länge von 460 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm, — mit einer Höhe von 260 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm und — mit einer Breite von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm8%721391200080von der für Reifencord verwendeten Art6%721391410010anderer6%721391410080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,06|GHT oder weniger6%721391490080mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,06|GHT, jedoch weniger als 0,25|GHT6%721391700080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25|GHT bis 0,75|GHT6%721391900080mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,75|GHT6%721391100080von der für Betonarmierung verwendeten Art6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI44618/24-143206497090

Angaben: Titandioxid-freies Weißpigment für Kosmetik; zur Hautaufhellung; Kernpigment; weißes Pulver. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Siliciumdioxid).

DEBTI44231/24-1484818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, sechs   Abgängen mit Magnetventil, zwei Dosierpumpen mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventilen,    zwei Mikroprozessor-Steuerungen, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit    Spritzdüsen, vier LED-Spots, Soundmodul mit MP3-Player und Feuchtraumlautsprecher, noch    nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,    zur dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI1299/24-1448026200

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Bögen aus Papier aus hauptsächlich mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz und gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Das Papier der Bögen ist mehrheitlich in der Masse gefärbt. Die Papierbögen dienen z. B. zu Bastelzwecken. Insgesamt 138 Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-13, DEBTI-1299/24-15 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gefärbtes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als in den Unterpositionen 4802 10 bis 4802 54 genannte Papiere, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" eingereiht.

DEBTI34788/23-148544429090

Isoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus zwei einzeln isolierten Litzenleitern aus Kupfer (1 x rot, 1 x blau), nicht koaxial aufgebaut,   mit einer Länge von ca. 95 mm bzw. 96 mm, an einem Ende mit einem gemeinsamen   gerätespezifischen Anschlussstück und einem zusätzlichen Litzenleiter, der als sog. Loop bzw.   Schleife in das Anschlussstück zurückgeführt wird, an den beiden anderen Enden jeweils mit   einem Lötdepot zum direkten Löten auf eine Glasscheibe ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - zur Verwendung in der Automobilindustrie als Antennenanschluss. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositonen 8544 4210 00 bis 8544 4290 80 erfasst" einzureihen.

DEBTI43205/22-1449111090

Es handelt sich um einen mit Abbildungen und Text beidseitig farbig bedruckten rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 40 x 9 cm, dreifach auf etwa 10 x 9 cm gefalzt). Das Faltblatt ist mit Informationen zu einem Produkt sowie einer Übersicht weiterer Produkte der Serie sowie einem QR-Code bedruckt. Es stellt sich als Werbedruck dar. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einer herzförmigen Pappkarte (DEBTI-43205/22-13) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Werbedruck) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" eingereiht.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI