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585 Ergebnisse für "85"

Nomenklatur-Codes

200870310080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%200880110080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%200880310080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%200893110080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%200893210080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%200897120070mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger8%020230904140zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%320190201080Gerbstoffauszug aus Gallen des Gallen-Sumach (Galla chinensis) auf Wasserbasis, mit einem Gerbstoffgehalt von 85 GHT oder weniger8%040510110010mit einem Fettgehalt von 85|GHT oder weniger8%320649704080Farbmittel C.I. Pigment Blue|27|(CAS|RN|25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue|27|von 85|GHT oder mehr8%020230108130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%381239907580UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von - verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und - 2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von nicht mehr als 8 GHT8%200830310080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%382499933080Mischung in Pulverform mit einem Gehalt von -|85|GHT oder mehr Zinkdiacrylat (CAS|RN|14643-87-9), -|nicht mehr als 5|GHT 2,6-Di-tert-butyl-alpha-dimethylamino-p-cresol (CAS|RN|88-27-7) und -|nicht mehr als 10|GHT Zinkstearat (CAS|RN|557-05-1)8%020220308130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%392062197080Folie aus Poly(ethylenterephthalat) in Rollen, mit: -einer Dicke von 35 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 μm, -einer Zugfestigkeit von 40 MPa oder mehr in der Maschinenrichtung (MD) und von 200 MPa oder mehr in der Querrichtung (TD), -einer Bruchreißdehnung von mindestens 400 % in MD und von mindestens 30 % in TD, -einer Wärmeschrumpfung (in Wasser bei 90 °C/10 s) in MD von 0,49 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,51 %, -einer dynamischen Wärmeschrumpfung (zwischen 55 °C und 70 °C) in TD von nicht mehr als 20 Prozentpunkten, -einer Lichtdurchlässigkeit von 85 % oder mehr, -einem Trübungsgrad von 6 % oder weniger, -einer Oberflächenspannung von 38 mN/m oder mehr, -einer Dichte von 1,30 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,34 g/cm³, -einer vom Hersteller angegebenen Haltbarkeitsdauer von mindestens 12 Monaten8%200897320020mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%392069007080Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 9 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm, -mit einer Länge von 1395 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 21 560 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)8%020629913340zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%200830110080mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEHH/8534/10-13926909790

Es handelt sich um einen so genannten Einstechdorn aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die speziell geformte Ware (L: ca. 9,5 cm) ist einseitig mit einem spitzen Hohldorn mit zwei Öffnungen versehen und seitlich mit einer abnehmbaren Belüftungskappe ausgestattet. Auf den Dorn ist eine Schutzkappe aus Kunststoff aufgesteckt. Der Einstechdorn soll den Gummistopfen einer Verpackung für medizinische Lösungen durchbohren und dient in Verbindung mit einem Schlauch (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Entnahme dieser Lösung. Eine Einreihung in die Position 9018 scheidet aus, da sich der Einstechdorn nicht als ein erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Infusionsgeräte bestimmtes Teil darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht.

DEK/8550/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 9,0 mm) aufweisen, am Rand rundum mit 6 Kerben versehen sind, oberseitig mit 8 Zähnen ausgestattet sind und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 35,3 mm Breite: etwa 17,0 mm Höhe: max. etwa 10,4 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8551/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 5,5 mm) aufweisen und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 18,8 mm Breite: etwa 10,0 mm Höhe: max. etwa 4,3 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8547/09-147062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/8547/09-247062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI