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291 Ergebnisse für "25"

Nomenklatur-Codes

721399900080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25|GHT oder mehr8%721491100080mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25|GHT8%848291901080Rollen mit einem logarithmischen Profil und einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 mm, oder Kugeln mit einem Durchmesser von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, - hergestellt aus 100Cr6-Stahl oder 100CrMnSi6-4-Stahl (ISO 3290), - mit einer festgestellten Abweichung von 0,5 mm oder weniger gemäß dem FBH-Verfahren zur Verwendung in der Windkraftindustrie8%690390100080mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 25|bis 50|GHT8%722300910080mit einem Gehalt an Chrom von 13|bis 25|GHT und an Aluminium von 3,5|bis 6|GHT8%700220901080Zylindrische Vorformen aus Glas aus hochreinem Siliciumdioxid-(Quarz-)Glas: -mit einem optischen Kern aus Germanium-dotiertem Siliciumdioxid-(Quarz-)Glas, zur Herstellung verlustarmer optischer Fasern: -mit einer Länge von nicht mehr als 2 500 mm, -mit einem Durchmesser von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 139 mm,  -auf einer Seite mit konischem Ende  -auf der anderen Seite mit einem Griff mit einem Durchmesser von 25,4 mm, am Ende mit Aluminiumoxid beschichtet8%848299003080Messingkäfige mit folgenden Eigenschaften: — im Stranggussverfahren oder Schleudergussverfahren hergestellt, — gedreht, — mit einem Gehalt an Zink von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 GHT, — mit einem Gehalt an Blei von 0,75 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,25 GHT, — mit einem Gehalt an Aluminium von 1,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT und — mit einer Zugfestigkeit von 415 Pa oder mehr von der zur Herstellung von Kugellagern verwendeten Art8%721790500080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25|GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6|GHT8%721710100010mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25|GHT8%848250002080Axialrollenlager aus Stahl: -Lagerkäfig bestehend aus kaltgewalztem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von bis zu 0,25 %, der Norm ASTM A109-98 entsprechend, -Rollen bestehend aus reibungsarmem Stahl gemäß ASTM 295-94, -mit einem Außendurchmesser von 63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 66 mm, -mit einem Innendurchmesser von 44 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46 mm, -mit einem Gewicht von 23 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 g, -mit 36 Rollen oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 Rollen8%7010906100800,25|l oder mehr8%701090670080weniger als 0,25|l8%721790200080mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25|GHT8%721710500080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25|GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6|GHT8%722220210010mit einem Durchmesser von 25|mm oder mehr, jedoch weniger als 80|mm, mit einem Nickelgehalt von8%721123000080mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25|GHT8%841112109080andere8%721720500080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25|GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6|GHT8%721499100010mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25|GHT8%721730500080mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25|GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6|GHT8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI34664/25-194054239

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es um ein etwa 575 mm langes Profil aus Aluminium mit einem darin einzuklebenden LED-Streifen mit Kabel und Steckverbinder (Faston) und einer baulich passenden Abdeckung aus weißem, lichtdurchlässigen Kunststoff. Sie ist für den universellen Einbau geeignet. Es liegen keine Hinweise auf eine ausschließliche oder hauptsächliche Verwendung für Kraftfahrzeuge vor. Keiner der Bestandteile aus Aluminium und Kunststoff bestimmt nach Umfang und Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Ware, so dass sie in die letzte Unterposition der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen einzureihen ist. Die Leuchte ist noch nicht zusammengebaut in einem Pappkarton verpackt. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 41 erfasst, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall" einzureihen.

DEBTI48768/25-19030890000

Sog. Gerät zur 3-Phasen-Leistungsmessung, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse aus Kunststoff (ca. 24 x 100 x 68 mm, ca. 91 g), das zur Montage auf einer Hutschiene vorgesehen, mit 3 Spannungs- und mit 4 differentiellen Strommesseingängen, diversen Status-LEDs sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät wird mit Stromwandlern oder Rogowski-Spulen (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden und dient der Messung elektrischer Größen wie Spannung, Stromstärke, Leistung (Scheinleistung, Wirkleistung, Blindleistung), Phasenverschiebungswinkel, Leistungsfaktor und Frequenz in einem dreiphasigen Versorgungsnetz. Die detektierten Werte werden per Feldbus an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen ohne Registriervorrichtung, kein Zähler der Position 9028, anderes als Unterposition (HS) 9030 10 bis 9030 40 erfasst, kein Gerät zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen" eingereiht.

DEBTI50584/25-19405413990

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen ca. 16 cm x 44,5 cm (d x H) großen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem silberfarbenen Metallstab, einem kreisrunden Metallaufsatz mit integrierter im Dauerlicht weiß leuchtender LED-Lichtquelle und einer lichtdurchlässigen Kunststoffabdeckung. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Bewegungssensor ausgestattet. Es ist zur Befestigung im Boden mittels einer mit Lochungen zur Montage versehenen Metallplatte oder einem Erdspieß aus Kunststoff konzipiert und zur Verwendung im Außenbereich, bspw. im Garten oder Eingängen bestimmt. Der stoffliche Charakter der Leuchte wird aufgrund des Umfangs, des äußeren Erscheinungsbildes und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Form und Stabilität verleihend) durch das Metall bestimmt. Hinweise auf eine Handfertigung liegen nicht vor. Das Erzeugnis ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Metall, nicht handgearbeitet" einzureihen.

DEBTI50586/25-19405413100

Bei der Ware (Abbildung siehe Anlage) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper in Form einer weißen lichtdurchlässigen Kunststoffkugel mit einer abgeflachten Seite (d: 30 cm) und  einer im Innenraum integrierten im Dauerlicht wahlweise weiß oder farbig leuchtenden LED-Lichtquelle. Das Erzeugnis ist mit einem Solarmodul und einem Akkumulator ausgestattet. Es wird mittels Erdspieß im Boden befestigt und dient zu Beleuchtungszwecken im Außenbereich bspw. im Garten. Die Ware ist als "elektrischer Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9405 11 bis 9405 39 erfasst, fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit LED-Lichtquellen bestimmt, kein Scheinwerfer, aus Kunststoffen" einzureihen.

DEBTI27951/25-285437090

M-Modul, - aus einer mit elektronischen integrierten Schaltungen, verschiedenen   aktiven und passiven Bauelementen sowie elektrischen Anschlüssen   bestückten gedruckten Schaltung, - nach dem Anschluss von Sensoren (z.B. Sinus-Cosinus-Inkrementalgeber   oder RS422-Inkrementalgeber) zur Umwandlung analoger Messsignale in   digitale Ausgangsdaten sowie zur Verarbeitung dieser Daten (Auswertung   erfolgt in einem Simulationsprogramm, nicht Gegenstand der Auskunft), - zur Verwendung mit einem Modulprüfstand (Hardware-In-The-Loop-Tester)   zum Evalulieren / Testen eines Motor-Controller-Boards bestimmt.  "Elektrisches Gerät, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder   genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8543 1000 -   8543 7060"

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI