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382 Ergebnisse für "70"

Nomenklatur-Codes

190190993380mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70|GHT8%200600311080mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200799201080mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200791101080mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%151790993080Mikrobielles Öl, raffiniert, mit einem Gehalt an -Arachidonsäure von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, und an Docosahexaensäure von nicht mehr als 5 GHT -mit Pflanzenöl standardisiert8%200600388180mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200799311510mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%170490991110mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 70|GHT8%722699701180auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen, ausgenommen Erzeugnisse mit einer Zinkstaubdeckschicht, bei denen die hochzinkhaltige Farbe einen Zinkanteil von mindestens 70 GHT hat und ausgenommen Erzeugnisse mit einem Substrat mit metallischer Chrom- oder Zinnbeschichtung8%200799331510mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%722699709180auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen, ausgenommen sogenannte Sandwichpaneele für Bauzwecke, die aus zwei metallischen Deckschichten und einem Verbundkern aus wärmedämmendem Material bestehen, ausgenommen Erzeugnisse mit einer Zinkstaubdeckschicht, bei denen die hochzinkhaltige Farbe einen Zinkanteil von mindestens 70 GHT hat und ausgenommen Erzeugnisse mit einem Substrat mit metallischer Chrom- oder Zinnbeschichtung8%200799392280mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200799351510mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%721070809180aus nicht legierten Stählen, die auf mindestens einer Seite mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen sind, ausgenommen sogenannte Sandwichpaneele für Bauzwecke, die aus zwei metallischen Deckschichten und einem Verbundkern aus wärmedämmendem Material bestehen, ausgenommen Erzeugnisse mit einer Zinkstaubdeckschicht, bei denen die hochzinkhaltige Farbe einen Zinkanteil von mindestens 70 GHT hat und ausgenommen Erzeugnisse mit einem Substrat mit metallischer Chrom- oder Zinnbeschichtung8%170490999210mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 70|GHT oder mehr8%200799390180mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200799390380mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200799390580mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200799390780mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%200600381180mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEB/7089/09-123099041

Alleinfutter für Affen. Antragsangaben: Primaten Extrudat. KLIBA NAFAG. 3448. Alleinfutter für Primaten. Extrudat 10 mm. Mischung verschiedener Rohstoffe. Die genaue Zusammensetzung wurde vertraulich mitgeteilt. Stärke in der Ware: 10 bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware: enthalten mit weniger als 10 GHT. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, kein Hunde- oder Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT.

DEB/7090/09-123091031

Alleinfutter für Hunde. Antragsangaben: Hundefutter "GLP". KLIBA NAFAG. 3363. Alleinfutter für Hunde. Pellets 15 mm eckig. Mischung verschiedener Rohstoffe. Die genaue Zusammensetzung wurde vertraulich mitgeteilt. Stärke in der Ware: 10 bis 30 GHT. Milcherzeugnisse in der Ware: enthalten mit weniger als 10 GHT. Aufmachung/Verpackung: 800-kg-Big Bag mit Etikett, für die unmittelbare Abgabe an den Endverbraucher (Großverbraucher). Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach dem vorgelegten Etikett liegt eine Aufmachung für den Einzelverkauf vor. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, Hunde- oder Katzenfutter in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT.

DEK/7091/09-183062990

"Windlicht"; es handelt sich um mit Farbe versehene Gestelle aus unedlem Metall (Stahl), die i.W. aus einer runden, tellerartigen Bodenplatte (Durchmesser: ca. 23 cm) bestehen, die mit drei nahezu kugelförmigen "Füßen" versehen ist und an der drei nach oben hin zusammenlaufende Stahldrähte befestigt sind. Die Stahldrähte werden mittels eines glockenförmigen Verbindungsstücks, das eine Aufhängeöse aufweist, miteinander verbunden. Auf die Bodenplatte werden drei farbige, zylinderförmige Gläser, die zur Aufnahme von Teelichtern (nicht Gegenstand der vZTA) bestimmt sind, gestellt. Die Erzeugnisse dienen zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen. Sie sind in Papier und einem Pappkarton verpackt. Höhe: maximal ca. 31,5 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Ziergegenstände aus anderen unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 2990 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/7098/09-183062990

"Windlicht"; es handelt sich um mit Farbe versehene, korbähnliche Gestelle aus unedlem Metall (kein Kupfer), die eine rechteckige Grundfläche und dekorativ gestaltete Wandungen aufweisen und mit vier kugelförmigen "Füßen" versehen sind. Die Unterseite der Gestelle besteht aus zwei Stegen aus unedlem Metall, auf die ein Glasspiegel, der den Boden der Erzeugnisse bildet, aufgesetzt ist. In die Gestelle werden drei farbige, zylinderförmige Gläser, die zur Aufnahme von Teelichtern (nicht Gegenstand der vZTA) dienen, hineingestellt. Die Erzeugnisse dienen zum Ausschmücken von Wohnräumen und dergleichen. Sie sind in Papier und einem Pappkarton verpackt. Abmessungen (Länge x Tiefe x Höhe): ca. 20 cm x 10 cm x 7 cm. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Ziergegenstände aus anderen unedlen Metallen" zur Unterposition 8306 2990 der Kombinierten Nomenklatur.1

DEM/7092/09-185177090

Übertrager-Modul mit RJ-45 Buchse - aus einer mit zwei Transformatoren, zwei stromkompensierten Drosseln, einem Konden- sator und vier Widerständen bestückten Leiterplatte in einem Gehäuse mit RJ-45 Buchse, zwei Status-LEDs und Kontakten (Abbildung siehe Anlage), - nach Einbau in Komponenten der Position 8517 zur Signalübertragung in einem drahtge- bundenen Netzwerk bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für Apparate für die Kommunikation in einem drahtge- bundenen Netzwerk - Übertrager-Modul mit RJ-45 Buchse."

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI