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201 Ergebnisse für "35"

Nomenklatur-Codes

700991001080Verchromter Glasspiegel mit -einer Länge von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 158 mm,  -einer Höhe von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, -einem Blind-Spot-Sensor mit einem Modul zur Bewegungserkennung des toten Winkels, mit einer Randlumineszenz von mindestens 5 000 cd/m² und einer Zentrallumineszenz von mindestens 7 000 cd/m², -einer Heizfolie mit einem Widerstand von 1,1 kOhm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,35 kOhm  bestimmt für die Montage in einem Gehäuse als Fahrzeugaußenspiegel, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugspiegeln8%701980104080Vakuumisolationspaneel, bestehend aus luftdichter Aluminiumfolie und festem Kern, luftfrei, verwendet zur thermischen Isolierung von Kühl- und Gefriergeräten sowie entsprechenden Kombigeräten, mit  -einer Füllung aus Glaswolle,   -einer Dicke von 5,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,   -einer Länge von 195 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 875 mm   -einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545 mm,   -einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK,   -einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa,   -einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C8%720918990080mit einer Dicke von weniger als 0,35|mm8%841430815080Hermetische oder halbhermetische elektrische Scrollkompressoren mit variabler Geschwindigkeit, mit einer Nominalleistung von 0,5 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 kW, mit einem Hubvolumen von nicht mehr als 35 cm³, von der in Kühlgeräten verwendeten Art8%080410009180in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 35|kg oder weniger8%151560992080Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an -Arachidonsäure von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT und  -von nicht mehr als 3 GHT an Docosahexaensäure8%701961001180offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben8%701961005080offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben8%230210100080mit einem Gehalt an Stärke von 35|GHT oder weniger8%230240020080mit einem Gehalt an Stärke von 35|GHT oder weniger8%281810119180Geschmolzenes Aluminiumoxid, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) zwischen 5 und 35 GHT der Ware liegen unter der in der Warenspezifikation festgelegten Untergrenze für die Korngröße und ii) zwischen 1 und 10 GHT der Ware liegen über der in der Warenspezifikation festgelegten Obergrenze für die Korngröße8%281810919180Geschmolzenes Aluminiumoxid mit einem Gehalt an Titandioxid von 1 GHT oder mehr, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) zwischen 5 und 35 GHT der Ware liegen unter der in der Warenspezifikation festgelegten Untergrenze für die Korngröße und ii) zwischen 1 und 10 GHT der Ware liegen über der in der Warenspezifikation festgelegten Obergrenze für die Korngröße8%291090000580Waren mit einem Gehalt von mehr als 35|GHT an Epoxidharzen – auch als Epoxyharze oder Polyepoxide bezeichnet –, bei denen es sich um Polymere oder Vorpolymerisate mit reaktiven Epoxidgruppen auf der Grundlage von Epichlorhydrin (im Folgenden „ECH“) und einem aliphatischen oder aromatischen alkoholischen Bestandteil (wie BPA) handelt, fest, halbfest oder flüssig, aller Molekülgewichte oder -strukturen, auch mit Härtern oder Zusatzstoffen, die der Anmerkung 1 g) zu Kapitel 29 entsprechen, sofern die Härter keine chemische Reaktion eingegangen sind, durch die das Epoxidharz gehärtet oder in eine andere Ware umgewandelt worden wäre, die keine Epoxidgruppen mehr enthält8%292390007580Tetraethylammoniumhydroxid in Form einer wässrigen Lösung mit:| -|35|GHT (±|0,5|GHT)|Tetraethylammoniumhydroxid -|nicht mehr als 1|000|mg/kg Chlorid -|nicht mehr als 2|mg/kg Eisen und -|nicht mehr als 10|mg/kg Kalium8%390190300080ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Isobutylacrylat-Methacrylsäure-Copolymers; A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von 35|GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel8%320417002080Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:3|(CAS RN 147-14-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 15:3|von 35|GHT oder mehr8%320417002180Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:4 (CAS RN 147-14-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 15:4 von 35 GHT oder mehr8%320417003380Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:1|(CAS|RN|147-14-8) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil an Farbmittel C.I. Pigment Blue 15:1|von 35|GHT oder mehr8%320417008580Farbmittel C.I. Pigment Blue 61|(CAS RN 1324-76-1) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue 61|von 35|GHT oder mehr8%870894997080Hohlwelle als Teil der Lenksäule aus geschweißtem Rohr aus Kohlenstoffstahl (nach EN 10305/2, E235 + C oder GB/T699 Grade 20) mit: -einer Torsionsfestigkeit von 300 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 245,48 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 287,5 mm, -einem Außendurchmesser von 23,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,25 mm, -einer Schnittstelle für die Lenkradverbindung entweder in Form einer äußeren Keilwelle mit 40 Zähnen mit einem Außendurchmesser von 17,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17,5 mm, und einem Innengewinde M12x1,75-6H oder in Form eines Außensechskants mit einer kurzen Diagonale von 15,05 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,35 mm, und einem Innengewinde M10x1,5-6H, -einer Schnittstelle entweder in Form einer inneren Keilwelle mit 10 Zähnen mit einer Länge von 98,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 16,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,4 mm, oder in Form einer inneren Keilwelle mit 48 Zähnen mit einer Länge von 151 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, mit einem Kerndurchmesser von 23,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23,3 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE18770/09-358479899790

Sog. Federzug - aus einer konusförmigen Seiltrommel mit drehbarem Aufhängehaken, Federpaket mit Federbruchsicherung und einstellbarer Federspannung sowie einem zusätzlichen Aufhängepunkt oben und unten (z. B. für Sicherungskette als Absturzsicherung), Seil verschleißfest aus Stahl mit Seilschloss, Sicherheitseinrichtung gegen Seilriss und Karabinerhaken, mit einem Traglastbereich von 22,0 - 30,0 kg, einem Seilauszug von 1,5 m und einem Eigengewicht von 10 kg, - zum flexiblen Handhaben und Bereithalten von verschiedenen am Karabinerhaken zu befestigenden Geräten (z. B. Werkzeuge) durch Herausziehen des Seils und anschließendem automatischen Einziehen des Seils durch den Federzugmechanismus. "Mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 8479 1000 000 - 8479 8997 300 erfasst - sog. Federzug"

DEF/3528/09-161062000

Hemdbluse für Frauen, sog. Damenbluse, Modell 309, Größe 38, - aus 0,6 mm dicken, leichten, bunt bedruckten Gewirken aus laut Antrag 95% Viskose und 5% Elasthan (beides Chemiefasern), - mit 18 Maschen in horizontaler und 24 Maschen in vertikaler Richtung je linearen Zentimeter, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 63 cm), - mit einem runden, halsnahen Ausschnitt mit Stehkragen, - vorn mit einer 16 cm langen, schlitzförmigen Öffnung, von rechts über links überlappend (Frauenkleidung) ohne Verschluss, - mit sehr kurzen Ärmeln, - in der Taille mit zwei Schlaufen und einem sehr schmalen Bindeband, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück erfüllt aufgrund des Schnitts, der Art und Maschenzahl des Gewirkes die Anforderungen zur Einreihung als Hemdbluse.

DEF/3529/09-16404191000

Pantoffeln (lt. Antrag: "Microfaser Hausschuhe") - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit einem weichen, labilen Oberteil aus plüschartigen Spinnstoffen, - kennzeichnen sich aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und der Ausstattung als Schuhe für den häuslichen Wohnbereich

DEF/3530/09-16403911698

Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Herren Lederschuhe") - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist im Seitenbereich ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend (nicht die dickste Stelle der Wade bedeckend), - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Männer (Schnitt), - nach Gesamtkonzeption (u.a. Schnittführung, Zierelemente) nicht für Sportzwecke, - (lt. Antrag) kein Versand aus Macau

DEF/3531/09-16505903000

Kopfbedeckung (lt. Antrag: "Baskenmütze") - durch Zusammennähen aus Stücken von Geweben aus Spinnstoffen hergestellt, - mit Schirm, - im hinteren Teil ist ein elastisches Spinnstoffband eingenäht

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI