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585 Ergebnisse für "85"

Nomenklatur-Codes

2907290015806,6'-Di-tert-butyl-4,4'-butylidendi-m-kresol (CAS RN 85-60-9)8%291734003080Benzylbutylphthalat (BBP) (CAS RN 85-68-7)8%2918300053802-(4-Chlorbenzoyl)benzoesäure (CAS RN 85-56-3) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr8%2933399968801-(3-Chlorpyridin-2-yl)-3-[[5-(trifluormethyl)-2H-tetrazol-2-yl]methyl]-1H-pyrazol-5-carboxylsäure (CAS RN 1352319-02-8) mit einer Reinheit von 85 GHT oder mehr8%320190201080Gerbstoffauszug aus Gallen des Gallen-Sumach (Galla chinensis) auf Wasserbasis, mit einem Gerbstoffgehalt von 85 GHT oder weniger8%320417001980Farbmittel C.I. Pigment Red 48:2|(CAS|RN|7023-61-2) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 48:2|von 85|GHT oder mehr8%320649704080Farbmittel C.I. Pigment Blue|27|(CAS|RN|25869-00-5) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Blue|27|von 85|GHT oder mehr8%340290101580Silikontensid bestehend aus einer Mischung mit einem Gehalt an: -einem Copolymer aus Polyalkylenoxiddimethylsiloxan (CAS RN 68937-55-3) von 60 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 85 GHT, -Poly(oxy-1,2-ethandiyl),α-hydro-ω-hydroxy-Ethan-1,2-diol, ethoxyliert (CAS RN 25322-68-3) von 15 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 40 GHT, -Octamethylcyclotetrasiloxan (CAS RN 556-67-2) von 0,8 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1,5 GHT, -Decamethylcyclopentasiloxan (CAS RN 541-02-6) von 0,6 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1 GHT, -Dodecamethylcyclohexasiloxan (CAS RN 540-97-6) von 0,2 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 0,5 GHT an8%381129004580Additive, bestehend aus seiner Mischung aus (C7-C9)-Dialkyladipaten mit einem Anteil an Diisooctyladipat (CAS RN 1330-86-5) von mehr als 85 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen8%381239907580UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von - verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und - 2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von nicht mehr als 8 GHT8%382499922980Zubereitung mit einem Gehalt an: -|Polyethylenglycolether von Butyl-2-cyan-3-(4-hydroxy-3-methoxyphenyl)-acrylat von 85|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 99|GHT, und -|Polyoxyethylen|(20)-Sorbitan-Trioleat von 1|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15|GHT8%190532110080in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85|g oder weniger8%382499933080Mischung in Pulverform mit einem Gehalt von -|85|GHT oder mehr Zinkdiacrylat (CAS|RN|14643-87-9), -|nicht mehr als 5|GHT 2,6-Di-tert-butyl-alpha-dimethylamino-p-cresol (CAS|RN|88-27-7) und -|nicht mehr als 10|GHT Zinkstearat (CAS|RN|557-05-1)8%382499963880Silikonpaste mit niedriger Ausgasung, thermisch leitfähig: -mit einer Wärmeleitfähigkeit im ausgehärteten Zustand von 3,45 W/(m⋅K) oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,55 W/(m⋅K), -für einen Dauereinsatztemperaturbereich von -60 °C bis 200 °C,  -mit einer Wärmekapazität im ausgehärteten Zustand von 0,75 J/g K oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,85 J/g K, -mit einem spezifischen Volumenwiderstand im ausgehärteten Zustand von 1 010 Ω·m oder mehr, -verpackt in Behältern von 30 kg oder mehr8%390729203580Gemisch mit einem Gehalt von -|5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15|GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS|RN|9082-00-2) und -|85|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95|GHT eines Copolymers aus Sucrose, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS|RN|26301-10-0)8%390729206380Zubereitung mit einem Gehalt an -Polyethylen-polypropylenglykol (CAS RN 9003-11-6) von mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT, und -Oxiran, 2-Methyl-, Polymer mit Oxiran, Ether mit 5-(2-(4-(bis(2-hydroxyethyl)amino)-2-methylphenyl)diazenyl)-3-methyl-2,4-thiophendicarbonitril (2:1) (CAS RN 515857-23-5) von 85 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT8%392062197080Folie aus Poly(ethylenterephthalat) in Rollen, mit: -einer Dicke von 35 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 μm, -einer Zugfestigkeit von 40 MPa oder mehr in der Maschinenrichtung (MD) und von 200 MPa oder mehr in der Querrichtung (TD), -einer Bruchreißdehnung von mindestens 400 % in MD und von mindestens 30 % in TD, -einer Wärmeschrumpfung (in Wasser bei 90 °C/10 s) in MD von 0,49 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,51 %, -einer dynamischen Wärmeschrumpfung (zwischen 55 °C und 70 °C) in TD von nicht mehr als 20 Prozentpunkten, -einer Lichtdurchlässigkeit von 85 % oder mehr, -einem Trübungsgrad von 6 % oder weniger, -einer Oberflächenspannung von 38 mN/m oder mehr, -einer Dichte von 1,30 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,34 g/cm³, -einer vom Hersteller angegebenen Haltbarkeitsdauer von mindestens 12 Monaten8%392069003080Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie: -bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester, -mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm, -mit einer Länge von 2385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9075 m -biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)8%500720000080andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85|GHT oder mehr8%520710000080mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEHH/8534/10-13926909790

Es handelt sich um einen so genannten Einstechdorn aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die speziell geformte Ware (L: ca. 9,5 cm) ist einseitig mit einem spitzen Hohldorn mit zwei Öffnungen versehen und seitlich mit einer abnehmbaren Belüftungskappe ausgestattet. Auf den Dorn ist eine Schutzkappe aus Kunststoff aufgesteckt. Der Einstechdorn soll den Gummistopfen einer Verpackung für medizinische Lösungen durchbohren und dient in Verbindung mit einem Schlauch (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Entnahme dieser Lösung. Eine Einreihung in die Position 9018 scheidet aus, da sich der Einstechdorn nicht als ein erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Infusionsgeräte bestimmtes Teil darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht.

DEK/8550/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 9,0 mm) aufweisen, am Rand rundum mit 6 Kerben versehen sind, oberseitig mit 8 Zähnen ausgestattet sind und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 35,3 mm Breite: etwa 17,0 mm Höhe: max. etwa 10,4 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8551/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 5,5 mm) aufweisen und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 18,8 mm Breite: etwa 10,0 mm Höhe: max. etwa 4,3 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8547/09-147062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/8547/09-247062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI