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585 Ergebnisse für "85"

Nomenklatur-Codes

510720100080roh8%540761100080roh oder gebleicht8%020230108130zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%540771000010andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Filamenten von 85|GHT oder mehr8%540821000010andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Filamenten, Streifen oder dergleichen von 85|GHT oder mehr8%550911000010mit einem Anteil an Nylon- oder anderen Polyamid-Spinnfasern von 85|GHT oder mehr8%550941000010andere Garne, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr8%551011000010mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr8%520800000080Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger8%551200000080Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr8%540741000010andere Gewebe, mit einem Anteil an Filamenten aus Nylon oder anderen Polyamiden von 85|GHT oder mehr8%551219900080andere8%551221000080roh oder gebleicht8%551229000080andere8%200897320020mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85|%|mas oder weniger8%551300000080Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von 170|g oder weniger8%551611000010mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr8%551621000010mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt8%200897329080andere6%200897321980Pistazien enthaltend6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEHH/8534/10-13926909790

Es handelt sich um einen so genannten Einstechdorn aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die speziell geformte Ware (L: ca. 9,5 cm) ist einseitig mit einem spitzen Hohldorn mit zwei Öffnungen versehen und seitlich mit einer abnehmbaren Belüftungskappe ausgestattet. Auf den Dorn ist eine Schutzkappe aus Kunststoff aufgesteckt. Der Einstechdorn soll den Gummistopfen einer Verpackung für medizinische Lösungen durchbohren und dient in Verbindung mit einem Schlauch (nicht Gegenstand dieser vZTA) der Entnahme dieser Lösung. Eine Einreihung in die Position 9018 scheidet aus, da sich der Einstechdorn nicht als ein erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Infusionsgeräte bestimmtes Teil darstellt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht.

DEK/8550/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 9,0 mm) aufweisen, am Rand rundum mit 6 Kerben versehen sind, oberseitig mit 8 Zähnen ausgestattet sind und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 35,3 mm Breite: etwa 17,0 mm Höhe: max. etwa 10,4 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8551/10-17318290090

"Drehsicherung"; das sind aus verzinktem Stahl gefertigte, rechteckige Erzeugnisse, die mittig eine Lochung (Durchmesser etwa 5,5 mm) aufweisen und beidseitig in einer nach innen gebogenen Lasche enden. Die Erzeugnisse werden gemeinsam mit einer Schraube (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verbindung von zwei Aluminiumprofilen verwendet. Gesamtlänge: etwa 18,8 mm Breite: etwa 10,0 mm Höhe: max. etwa 4,3 mm -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere, den Unterlegscheiben ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde" zur Codenummer 7318 2900 90 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/8547/09-147062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEK/8547/09-247062000

Bei der vorliegenden Probe handelt es sich um ein hellgraues Pulver, nach dem Ergebnis der Laboruntersuchung und den ergänzenden Antragstellerangaben bestehend aus einer Mischung aus Halbstoffen aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier (z. B. Tissue-Papiere, Dekorpapiere, Kaliko) und chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfitzellstoff). Der Anteil der Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier beträgt etwa 80 GHT (Antragstellerangabe). Derartige Waren gehören als "Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier" zur Unterposition 4706 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI