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869 Ergebnisse für "10"

Nomenklatur-Codes

230990310040keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10|GHT oder weniger8%220840510080Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225|g oder mehr pro hl reinen Alkohols (mit einer Toleranz von 10|%)8%7208519100802|050|mm oder mehr8%722540600080mit einer Dicke von 4,75|mm bis 10|mm8%220840110080Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225|g oder mehr pro hl reinen Alkohols (mit einer Toleranz von 10|%)8%722540400080mit einer Dicke von mehr als 10|mm8%845020000080Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10|kg8%850140207080elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer Eingangsleistung von 150 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 700 W, - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 44,8 mm, jedoch nicht mehr als 135,2 mm, - mit einer Nenndrehzahl von mehr als 10 000 U/min, jedoch nicht mehr als 50 000 U/min, - auch mit Ansaugventilator, - auch mit mechanischer Vorrichtung (Ritzel, Schrauben, Getriebeanschluss) an der Welle zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten8%701961001110Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30°|C und 120°|C (gemessen nach IPC-TM-650) von: -|10|ppm pro|°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12|ppm pro|°C in der Länge und Breite und -|20|ppm pro|°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30|ppm pro|°C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153°C (gemessen nach IPC-TM-650)8%731824004080Rohrleitungszugsicherungselemente -aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7, -per Metallpulverspritzgussverfahren (Metal Injection Moulding) hergestellt, -mit einer Rockwell-Härte von 38 HRC (± 1) oder 53 HRC (+2/ - 1), -mit Abmessungen von 7 mm x 4 mm x 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm x 20 mm x 10 mm8%220429100080Wein, ausgenommen Wein der Unterposition|2204|10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1|bar oder mehr, jedoch weniger als 3|bar, gemessen bei einer Temperatur von 20|°C8%020629913710zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)8%220300100080in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10|l8%210690981580Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT8%210690926580Erythrit in Gemischen mit einem Anteil an anderen Erzeugnissen von weniger als 10 GHT8%220299150080Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8|GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10|und Samen des Kapitels 128%220421060010Wein, ausgenommen Wein der Unterposition|2204|10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1|bar oder mehr, jedoch weniger als 3|bar, gemessen bei einer Temperatur von 20|°C8%220300010010in Behältnissen mit einem Inhalt von 10|l oder weniger8%020629913340zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020230907580zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI33125/25-1073262000

Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Die Waren sind jeweils mit einem passgenauen, hohlzylindrischen sog. Keramikaufsatz aus Aluminiumoxid versehen. Die Erzeugnisse dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie liegen in unterschiedlichen Ausführungen vor und befinden sich jeweils zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI58758/24-104911910090

Es handelt sich um einen etwa 27,8 cm x 17,5 cm großen Zuschnitt aus Papier mit 25 vorgestanzten, zum Herauslösen bestimmten, mit verschiedenen bildlichen Darstellungen (z. B. Sterne, Regenbogen, Auto, Flugzeug, Eis) farbig bedruckten Stickern. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Sticker sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden.  Der Stickerbogen ist als Teil eines sog. Bastelsets gemeinsam u.a. mit Pfeifenreinigern, Moosgummiformen und -platten, Aufklebern, Garnen, Pompons, Federn und Wäscheklammern für den Einzelverkauf aufgemacht.  Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen DEBTI-58758/24-1 - 9 sowie DEBTI-58758/24-11 -12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "andere Drucke (Bilddrucke), andere als zuvor genannte" zum TARIC-Code 4911 91 00 90 eingereiht.

DEBTI44231/24-1084818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, drei    Abgängen mit Magnetventil, einer Dosierpumpe mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventil,   Mikroprozessor-Steuerung, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit    Tropenregenbrause und vier LED-Spots, einem Soundmodul mit MP3-Player und    Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,   der dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI44618/24-103206190090

Angaben: Farbpigment für Kosmetik; Kernpigment; Pulver mit mehrfarbigem Farbverlaufseffekt. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid mit einem Gehalt an Titandioxid von weniger als  80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Titandioxid).

DEBTI11584/24-1085269200

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Funkfernsteuergerät bestehend aus einer mit Funksender und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit vier Bedienelementen (Tasten A, B, C und D) zum Einstellen unterschiedlicher Geschwindigkeiten und einem Batteriefach. DIe Fernbedienung dient bei der Inbetriebnahme einer Sexpuppe dem Bewegen des Unterkörpers. Die Funkfernbedienung bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), Bekleidung (Position 4 und 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Position 8), einem Gleichrichter (Position 9) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich liegt ein "Funkfernsteuergerät" vor.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI