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869 Ergebnisse für "10"

Nomenklatur-Codes

220422000080in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2|bis einschließlich 10|Litern8%220840510080Rum mit einem Gehalt an anderen flüchtigen Stoffen als Ethyl- und Methylalkohol von 225|g oder mehr pro hl reinen Alkohols (mit einer Toleranz von 10|%)8%020629916110zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)8%845020000080Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von mehr als 10|kg8%220421060010Wein, ausgenommen Wein der Unterposition|2204|10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen, die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen, mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1|bar oder mehr, jedoch weniger als 3|bar, gemessen bei einer Temperatur von 20|°C8%220300100080in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 10|l8%840733201080Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von: -Rasenmähern der Positionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, -Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, -4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder -Schneeräumern der Unterposition 8430 208%040140000080mit einem Fettgehalt von mehr als 6|GHT, jedoch nicht mehr als 10|GHT8%7208519100802|050|mm oder mehr8%230910510080keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT8%020629913340zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%020230907580zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse)8%220299150080Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8|GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10|und Samen des Kapitels 128%230990311120mit einem Proteingehalt von 15,5|GHT oder mehr8%020230907080zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse)8%040150000080mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10|GHT8%722599004580anderes8%230990311480Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert8%701966001080Gittergewebe aus mit Kunststoff umhüllten Glasfasern, mit einem Gewicht von 120 g/m² (± 10 g/m²), von der zum Herstellen von Insektenschutzrollos und -rahmen verwendeten Art8%721922000080mit einer Dicke von 4,75|mm bis 10|mm8%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI33125/25-1073262000

Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Die Waren sind jeweils mit einem passgenauen, hohlzylindrischen sog. Keramikaufsatz aus Aluminiumoxid versehen. Die Erzeugnisse dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie liegen in unterschiedlichen Ausführungen vor und befinden sich jeweils zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI58758/24-104911910090

Es handelt sich um einen etwa 27,8 cm x 17,5 cm großen Zuschnitt aus Papier mit 25 vorgestanzten, zum Herauslösen bestimmten, mit verschiedenen bildlichen Darstellungen (z. B. Sterne, Regenbogen, Auto, Flugzeug, Eis) farbig bedruckten Stickern. Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Sticker sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden.  Der Stickerbogen ist als Teil eines sog. Bastelsets gemeinsam u.a. mit Pfeifenreinigern, Moosgummiformen und -platten, Aufklebern, Garnen, Pompons, Federn und Wäscheklammern für den Einzelverkauf aufgemacht.  Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden. Somit liegt weder ein Bastelset der Position 9503 noch eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vor und die Waren sind getrennt einzureihen, vgl. die vZTAen DEBTI-58758/24-1 - 9 sowie DEBTI-58758/24-11 -12. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "andere Drucke (Bilddrucke), andere als zuvor genannte" zum TARIC-Code 4911 91 00 90 eingereiht.

DEBTI44231/24-1084818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, drei    Abgängen mit Magnetventil, einer Dosierpumpe mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventil,   Mikroprozessor-Steuerung, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit    Tropenregenbrause und vier LED-Spots, einem Soundmodul mit MP3-Player und    Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,   der dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI44618/24-103206190090

Angaben: Farbpigment für Kosmetik; Kernpigment; Pulver mit mehrfarbigem Farbverlaufseffekt. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid mit einem Gehalt an Titandioxid von weniger als  80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Titandioxid).

DEBTI11584/24-1085269200

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Funkfernsteuergerät bestehend aus einer mit Funksender und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse mit vier Bedienelementen (Tasten A, B, C und D) zum Einstellen unterschiedlicher Geschwindigkeiten und einem Batteriefach. DIe Fernbedienung dient bei der Inbetriebnahme einer Sexpuppe dem Bewegen des Unterkörpers. Die Funkfernbedienung bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), Bekleidung (Position 4 und 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Position 8), einem Gleichrichter (Position 9) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich liegt ein "Funkfernsteuergerät" vor.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI