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Blech aus Aluminium Bei der Ware handelt es sich um Bleche aus nicht legiertem Aluminium (Werkstoffnummer 3.0205) mit einer Acrylklebeschicht. Die Bleche haben eine quadratische Fläche mit einer Seitenlänge von 50,8 mm und eine Dicke von 2 mm. Das Erzeugnis wird zur Isolierung und Schalldämmung in Kraftfahrzeugen verwendet. Die Ware ist als Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig, aus nicht legiertem Aluminium, andere, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff beschichtet, andere, ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material, in den TARIC-Code 7606 1150 86 einzureihen.
Ähnliches Behältnis, sog. Tasche, Art.-Nr. 0205AS (vorgelegtes Warenmuster), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite überwiegend aus Spinnstoffen, - an der dem Rad zugewandten Seite mit einer Außenseite aus geprägten Kunststofffolien, - der Spinnstoff bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite, - in Form von zwei Taschen, die mittels eines zwischen den Taschen vorhandenen Zuschnitts auf dem Gepäckträger eines Fahrrads befestigt werden, so dass die Taschen seitlich am Fahrrad hängen, - mit einem gepolsterten Handtragegriff, - mit jeweils einer Überschlagklappe mit Schnappverschluss, - gefüttert, mit einem herausnehmbaren Zuschnitt zur Verstärkung der Schmalseiten ausgestattet, - an der Innenseite mit jeweils einem Band mit Klettverschluss zur Befestigung am Fahrrad versehen, - eine Tasche mit den Abmessungen von ca. 32 (L) x 13 (B) x 30 (H) cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Lätzchen, sog. Frottee-Lätzchen Cool Friends, Art. 30 658 0205 BD, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappetikett aufgebracht, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, mit den Abmessungen: ca. 27 cm x 21 cm, - dreilagig gearbeitet, mit einer Außen- und Innenlage aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus lt. Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, - auf der Vorderseite mit einer Stickerei verziert, - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - im oberen Drittel mit einer Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss geschlossen werden kann; im geschlossenen Zustand mit einem Umfang von ca. 25 cm und einem Durchmesser von ca. 8 cm, - ist für Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Lätzchen), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Angaben: Warenbezeichnung: 1. Granit-Gartenplatte hellgrau: 0205800, Abmessungen: 40 x 40 x 3 cm, Gewicht: 13 kg/Stück / 2. Granit-Gartenplatte hellgrau: 1519335, Abmessungen: 60 x 40 x 3 cm, Gewicht: 19,8 kg/Stück - Bearbeitung beider Gartenplatten: Oberfläche geflammt, Kanten gesägt - Verwendungszweck beider Gartenplatten: zur Gartendekoration oder als Beetkante. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit (gemäß vorgelegten Fotos): überwiegend graue, granittypisch gefleckte Platten (0205800: quadratisch; 1519335: rechteckig). Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Danach handelt es sich zolltariflich bei den Granit-Gartenplatten um bearbeitete Werksteine und Waren daraus der Position 6802 des EZT.
Freizeitschuhe, Sandalen, lt. Antrag: Artikel 5-41-28-0205-6, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen großflächig Stücke aus Leder als Verstärkungs- teile aufgesetzt, - mit drei Klettverschlüssen.