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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE15804/17-10206109800

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um frische, gekühlte Rinderbäckchen von Wagyu-Rindern, die zur menschlichen Ernährung bestimmt sind. Die Rinderbäckchen sind in Beuteln mit Etikett verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Teile von Köpfen), von Rindern, frisch, gekühlt, andere als in den Unterpositionen (KN) 0206 1010 und 0206 1095 genannt.

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