DE20048/10-10207147000
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich augenscheinlich um Teile von Hühnern in Form von rohen, gefrorenen Brusthälften (ohne Brustbein oder Rippenknochen) und Oberarmknochen mit Fleisch, wie gewachsen miteinander verbunden.
Zolltariflich handelt es sich um gefrorene Teile von Hühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen 0207 1420 bis 0207 1460 genannt.