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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE20048/10-10207147000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich augenscheinlich um Teile von Hühnern in Form von rohen, gefrorenen Brusthälften (ohne Brustbein oder Rippenknochen) und Oberarmknochen mit Fleisch, wie gewachsen miteinander verbunden. Zolltariflich handelt es sich um gefrorene Teile von Hühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen 0207 1420 bis 0207 1460 genannt.

DEHH/1190/07-10207147000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um gefrorenes Fleisch von Hühnern mit Knochen. Die Geflügelteile bestehen aus dem Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich dem anhaftenden Muskelfleisch und Teilen des Schultergürtels. Aufgrund des Vorhandenseins von Teilen des Schultergürtels handelt es sich nicht um Brüste im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung Anmerkung 4 a) i.V.m. 4 e) zu Kapitel 02. Die Erzeugnisse sind im Block gefroren und in einem Polybeutel (7,5 kg) eingeschweißt.

DEHH/1052/06-102071470

1 Karton (ca. 15 kg) mit 20 gefrorenen Hühnerteilen, die im Handel als "Hühnersattel" bezeichnet werden. Es handelt sich im Einzelnen um die hinteren Hälften von Hühnern, die durch den geraden Querschnitt des Rückgrats hinter der Brust geschnitten sind und somit aus den beiden Hintervierteln, über dem Rücken zusammenhängend, bestehen. Die Schlachtkörper sind gerupft und von allen Innereien befreit; die Schenkelknochen sind nicht verknöchert. Eine Ausfuhrerstattung ist für derartig geschnittene Hühnerteile nicht vorgesehen, da sie keiner Definition der MO-Warenliste in Verbindung mit der Zusätzlichen Anmerkung 4 zu Kapitel 2 des EZT entsprechen.

DE4774/16-10207146000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Spezifikation handelt es sich um Teile von Hühnern in Form von rohen, gefrorenen Schenkeln mit Haut. Zolltariflich handelt es sich um gefrorene Teile von Hühnern mit Knochen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0207 1420 bis 0207 1450 genannt.

DEHH/1191/07-10207145000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenproben handelt es sich um gefrorenes Fleisch von Hühnern mit Knochen (ohne Haut), in Form von Hühnerbrüsten im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung Anmerkung 4 a) i.V.m. 4 e) zu Kapitel 02. Die Geflügelteile bestehen aus dem Brustbein und beidseitigen Rippen, einschließlich dem anhaftenden Muskelfleisch. Die Erzeugnisse sind im Block gefroren und in einem Polybeutel (7,5 kg) eingeschweißt.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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