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8 Ergebnisse für "0209"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

150100000080Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position|0209|oder 15038%
150110000080Schweineschmalz6%
150110100080zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln6%
150110900080anderes6%
150120000080anderes Schweinefett6%
150120100080zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln6%
150120900080anderes6%
150190000080anderes6%
DE1258/16-10209101100

Antragsangaben: Bei dem als "Schweinefett von der Brust" bezeichneten Erzeugnis soll es sich gemäß vorgelegter Schnittspezifikation um Tiefkühlgut (Temperatur < -18 °C) handeln. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Stücke aus weißem Fettgewebe, ohne Schwarte, nicht durchwachsen und lediglich partiell mit kleinen bzw. dünnen Anteilen von rötlichem Fleisch. Zum Teil ist Drüsengewebe erkennbar. Befund: Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert / - von Schweinen / -- Schweinespeck / --- frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake

DE1264/16-10209101100

Schweinerückenspeck Antragsangaben: Nach den vorgelegten Fotos handelt es sich um weiße Speckstreifen ohne Schwarte und ohne eingelagerte oder anhaftende Schichten von Fleisch. Es sind lediglich einzelne, nicht zusammenhängende, kleine Fleischfetzen erkennbar. Gemäß vorgelegter Schnittspezifikation vom 10.10.2011 handelt es sich um Tiefkühlgut (Temperatur < -18 °C) mit einer Dicke von mindestens 1 cm. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert / - von Schweinen / -- Schweinespeck / --- frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake

DEBTI37301/23-18205510000

"Spaten- und Wurzelsäge" (Artikelnummern 02092 und 04320) Ware mit verschiedenen Funktionen - in Form eines vierteiligen, noch nicht zusammengesetzten Spatens (Pos. 8201), bestehend aus - - einem trapezförmigen Schaufelblatt (arbeitender Teil) aus unedlem Metall mit einer V-förmigen     Spitze und zwei Trittkanten - - einem rohrförmigen Stiel aus Glasfaser - - einem nahezu runden Griff aus Kunststoff, der mit einer Feststellschraube mit dem Stiel     verbunden wird - mit jeweils beidseitig am Schaufelblatt angebrachten Sägekanten (Pos. 8202), mit einer   wiederaufsteckbaren Schutzleiste aus Kunststoff versehen - beidseitig unterhalb der Trittkante zu einem Schraubenschlüssel (Pos. 8204) mit nicht   verstellbarer Spannweite (M11 bzw. M14) ausgearbeitet sowie an einer Seite zusätzlich zu   einem mit freiem Arm zu handhabenden Kapselheber ausgeformt (Pos. 8205) - Länge zusammengesetzt: etwa 114 cm - in einem Karton verpackt - aufgrund der verschiedenen Funktionen gehört die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt   genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier: Pos. 8205) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Handwerkzeuge (Haushaltswerkzeuge), anderweit weder genannt noch inbegriffen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall " zur Codenummer 8205 5100 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI43367/18-11506000000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 100 % Krokodil-Öl, genießbar vom Leistenkrokodil (Crocodylus porosus), Herkunft Malaysia, Cites zertifizierte Krokodilfarm. Aufmachung: 5 l - Kanister Es wurde keine Warenprobe vorgelegt. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ein anderes tierisches Fett oder Öl, als solches der Pos 0209 sowie 1501 bis 1505 der KN vor. Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert.

DE27643/16-14421999999

"Knabber-Hölzer, Art. 02093" - zehn ca. 10,5 cm lange Holzstücke aus Haselnussholz mit anhaftender Rinde (lt. Antragsteller), an den Enden mit abgerundeten Kanten, - verpackt in einem Folienbeutel mit bedrucktem Etikett, - zur Verwendung als Nagerspielzeug. (Abbildung siehe Anlage) "Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Ware aus Holz, keine Kleiderbügel, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten, kein Sarg, kein Bügelbrett und -tisch, kein Stammstück"

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI