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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE24452/11-10301190000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Zierfische (hier: Seepferdchen der Gattung Hippocampus) für die Seewasseraquaristik. Die Gattung Hippocampus ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 09. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Lebende Zierfische, keine Süßwasserfische".

DEHH/1814/08-10301109000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Fische (hier: Seepferdchen der Gattung Hippocampus) für die Seewasseraquaristik. Bei Seepferdchen handelt es sich zolltariflich um Zierfische. Die Gattung Hippocampus ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 09. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst.

DEBTI51406/21-138221900

Angaben des Antragstellers: Artikel-Nr. 1700-0301 - Fasayama / Mayer künstlicher Speichel, nicht stabilisiert, 200 ml Künstlicher Speichel zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit von Dentalmetalllegierungen. Inhaltsstoffe gemäß Sicherheitsdatenblatt: 97 - 100 % Wasser, < 0,1 % Kaliumchlorid (CAS-Nr. 7447-40-7), < 0,5 % Harnstoff (CAS-Nr. 57-13-6), < 0,1 % Natriumchlorid (CAS-Nr. 7647-14-5), < 0,1 % Natriumphosphat Dihydrat (CAS-Nr. 13472-35-0), < 0,1 % Calciumchlorid Dihydrat (CAS-Nr. 10035-04-8) und < 0,0005 % Natriumsulfid Nonahydrat (CAS-Nr. 1313-84-4) Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger, zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, auch in Sets aufgemacht: andere: andere.

DEBTI21952/20-13924100090

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten sog. "Esslern-Set mit Lätzchen (Art. 30819 0301 01 [mint green] und  30819 0304 01 [purple rose])" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), bestehend aus - zwei Breilöffeln aus Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) der Position   3924, welche über einen Edelstahlkern verfügen, - einer sog. Silikon-Esslernschüssel mit Saugfuß der Position 3924, sowie - einem faltbaren Babylätzchen aus Silikon der Position 3926, welches am unteren Ende zu einer  Auffangtasche ausgeformt ist. Die Warenzusammenstellung dient der Fütterung von Babys. Im Hinblick auf die Anzahl stellen sich die Bestandteile der Position 3924 als charakterbestimmend dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst".

DEBTI11638/20-13924100090

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten sog. "Trink- und Esslernset (Art. 30820 0319 01 und 30820 0301 01)" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton), bestehend aus - einer Säuglingsflasche aus Glas -- mit einer Beschichtung aus Silikon -- mit einer Trinktülle aus Silikon -- mit einem Schraubring, einem Deckel sowie einem Henkel aus Polypropylen - zwei Breilöffeln aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 -- mit einem Edelstahlkern - einer sog. Esslernschüssel mit Saugfuß aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Warenzusammenstellung dient der Fütterung von Babys. Im Hinblick auf die Anzahl stellen sich die Bestandteile aus Kunststoff als charakterbestimmend dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, nicht von den Codenummern 3924 1000 11 0 bis 3924 1000 20 0 erfasst".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI