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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE6926/10-10304292190

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, glasierte, tiefgefrorene Filets von Fischen der Art Gadus macrocephalus (Kabeljau), ohne Haut. Jeweils 4 - 6 Fischfilets sind in einem wieder verschließbaren Polybeutel (Füllgewicht 500 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene, nicht zur Verarbeitung bestimmte, Fischfilets vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus.

DE14009/11-10304299190

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Macruronus novaezelandiae (Langschwanz-Seehecht (Hoki)), die mit einer Wasserglasur versehen sind. Jeweils 4 - 5 Fischfilets sind in einem bedruckten Beutel (Inhalt 500g) für die Abgabe an den Handel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Fischfilets vom Neuseeländischen Grenadier (Macruronus novaezelandiae), nicht zur Verarbeitung bestimmt.

DE9653/10-10304292110

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Gadus macrocephalus (Kabeljau). Die Filets sind jeweils einzeln tiefgefroren (IQF) und zusammen in einem Karton (nur getrennt durch Folie) verpackt (sog. Shatterpack). Nach Angaben der Antragstellerin ist die Ware zur Verarbeitung bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um gefrorene Fischfilets vom Kabeljau der Art Gadus macrocephalus, zur Verarbeitung bestimmt.

DEBTI25216/24-10304892990

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Sebastes alutus (Pazifischer Rotbarsch) ohne Haut. Die Fischfilets sind in Kartons (Inhalt 5 Kg) abgepackt und nicht für die Verarbeitung bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, gefrorene Filets vom Rotbarsch (Sebastes spp.) der Art Sebastes alutus.

DEBTI1203/23-10304892100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Filets von Fischen der Art Sebastes marinus (Rotbarsch) ohne Haut. Die Rotbarschfilets sind in Kartons mit einem Gewicht von 5 kg oder Beutel mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fischfilets, gefroren, andere als in den Unterpositionen (KN) 0304 6100 bis 0304 8910 genannt, vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.), der Art Sebastes marinus".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI