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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI24268/24-10307520000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gereinigte, glasierte, tiefgefrorene Weichtiere der Art Octopus membranaceus. Die nicht weiter be- oder zubereiteten Kraken sind in Beuteln (Inhalt 1 Kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, ganze, gefrorene Kraken (Octopus spp.).

DEBTI51029/18-10307520000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um gereinigte, rohe, tiefgefrorene Kraken der Art Octopus membranaceus / Amphioctopus membranaceus in verschiedenen Größen (sog. 21/40, 41/60), mit Kopf und ohne Haut. Die glasierte Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt. Die Kraken sind in Kunststoffbeuteln verpackt (Zutaten: Oktopus (95%), Wasser, Salz, Stabilisatoren: E330, E331); Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g, Abtropf-/Nettogewicht: 750 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, andere als in den Unterpositionen (KN) 0307 1110 bis 0307 4980 genannt".

DE5444/13-10905200000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gemahlene oder geraspelte Vanille (Vanilla planifolia). Die Pflanzenteile sind in Gebinden zu 10 Kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Vanille "gemahlen oder sonst zerkleinert".

DE2160/13-10905200000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, vermahlene Vanilleschoten (Kapselfrucht) von Arten der Gattung Vanilla. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, gemahlen oder sonst zerkleinert".

DE18104/09-10305100090

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um beiges, mehlfeines, trockenes Pulver aus Haifischknorpel, das in ca. 2,3 cm lange Kapseln abgefüllt wurde. Laut ergänzenden Angaben sind die Kapseln jeweils mit 740 mg Haifischknorpel sowie 9 mg Magnesiumstearat und 11 mg Siliciumdioxid als Trennmittel befüllt und sind zur Verwendung als Nahrungsmittelergänzung bestimmt. Der Zusatz von Magnesiumstearat und Siliciumdioxid stellt keine Zubereitung dar. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der veterinärrechtlichen Beurteilung um eine für die menschliche Ernährung geeignete (=genießbare) Ware handelt.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI