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1 Ergebnisse für "0305498090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

030549809080andere6%
DEBTI23616/24-10305498090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich bei dem als "Bonitoflocken Katsuobushi Art.Nr. 80143" bezeichneten Erzeugnis um geräuchertes und getrocknetes Fischfleisch von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito) in Flocken ohne weitergehende Bearbeitung. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Bonitoflocken sind zu 200 Gramm in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 60 genannt".

DEBTI25958/21-10305498090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich bei dem als "Bonitoflocken Katsuobushi Art.Nr. 80143" bezeichneten Erzeugnis um geräuchertes und getrocknetes Fischfleisch von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito) in Flocken ohne weitergehende Bearbeitung. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Bonitoflocken sind zu 200 Gramm in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 60 genannt".

DEBTI24697/19-10305498090

Nach den Antragsangaben und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um getrocknete, gesalzene Kalmare der Art Dosidicus gigas. Die Ware ist in Folie eingeschlagen und in einem Karton mit einem Gewicht von 5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete, gesalzene, nicht geräucherte Weichtiere, Kalmare der Art Dosidicus gigas.

DEBTI22821/18-10305498090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich bei dem als "Bonitoflocken Katsuobushi Art.Nr. 80143" bezeichneten Erzeugnis um geräuchertes und getrocknetes Fischfleisch von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito) in Flocken ohne weitergehende Bearbeitung. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Bonitoflocken sind zu 200 Gramm in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 60 genannt".

DE13800/15-10305498090

Nach den Antragsangaben und einem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohes, kaltgeräuchertes und gefrorenes Thunfischfleisch von Thunfischen der Arten Thunnus alalunga (Gelbflossen-Thunfisch) und Thunnus albacares (Weißer Thunfisch). Das Thunfischfleisch ist in Filets, Steaks, rechteckige Blöcke oder in Stücke geschnitten und weist verschiedene Raucharomaintensitäten auf. Bei den einzelnen Waren handelt es sich um: 1. Thunfischfilets, sog. Tuna Loins: 0,5 kg bis 4 kg, parallel zu der Wirbelsäule, vom frisch gefangenen und ausgenommenen Thunfisch geschnitten (Kiemen, Fischkopf, Gräten, Flossen, Bauchorgane, Fischschwanz und Blut wurden entfernt), 2. sog. Tuna Steaks: 80 g bis 200 g (ohne Haut und Gräten), aus Thunfischfilets senkrecht zu der Wirbelsäule herausgeschält, 3. sog. Tuna Saku Blöcke: 200 g bis 810 g (ohne Haut und Gräten), aus Thunfischfilets parallel zu der Wirbelsäule herausgeschält, 4. sog. Streifen "crazy cuts" (ohne Haut und Gräten): 500 g, aus Thunfischfilets geschnitten, und 5. Thunfisch-Stücke, sog Tuna pokes: geschnittene, 2 cm große Würfel, ohne Haut und Gräten, die aus der Thunfischlende herausgeschält wurden. Alle Produkte sind einem speziellen Kalträucherverfahren unterzogen worden. Zum angewendeten Verfahren liegen hier vertrauliche Angaben vor. Dieses Verfahren führt zu einem Raucharoma der Ware und gibt ihr dadurch den Charakter von geräuchertem Fisch. Zusätzlich sind die Produkte während des Räucherverfahrens gesalzen, optional leicht mit Zucker versehen und teilweise getrocknet worden. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Waren wurden nach dem Räuchern eingefroren und einzeln verpackt bzw. vakuumverpackt. Sie liegen in Umverpackungen mit einem Inhalt von 5 kg oder 10 kg vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, einschließlich Fischfilets, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 60 genannt".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI