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Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Garnelen der Gattung Penaeus ohne Kopf im Panzer (ungeschält). Die Garnelen sind in Beuteln (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe, gefrorene Krebstiere, Garnelen der Gattung Penaeus, nicht zur Verarbeitung bestimmt".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Produktspezifikation handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Garnelen der Art Litopenaeus vannamei/Penaeus vannamei ohne Kopf im Panzer (ungeschält). Die Garnelen sind in Beuteln (Inhalt 1 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe, gefrorene Krebstiere, Garnelen der Gattung Penaeus, nicht zur Verarbeitung bestimmt".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohe, tiefgefrorene, geschälte (ohne Panzer) Garnelen der Art Penaeus monodon, die auf einen Spieß aufgesteckt sind. Die Garnelenspieße sind mit einem Gewicht von 1 kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, gefrorene Krebstiere, Garnelen der Gattung Penaeus, die nicht zur Verarbeitung bestimmt sind.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohe, tiefgefrorene ganze (ungeschälte) Garnelen der Art Penaeus monodon (mit Kopf & Panzer), nicht zur Verarbeitung bestimmt. Die Garnelen sind in Beuteln oder in Schachteln (Inhalt 1 oder 2 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere in ihrem Panzer, gefroren, Garnelen der Gattung Penaeus, andere als in der Codenummer 0306 1792 20 0 genannt".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohes, tiefgefrorenes Fleisch von Hummern der Art Homarus americanus. Das Hummerfleisch ist in luftdicht verschlossenen Vakuumbeuteln (Inhalt 1 Kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um tiefgefrorenes, rohes Fleisch von Krebstieren (Hummer) der Art Homarus americanus.