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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE22914/11-10306138000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus - gefrorenen rohen, ungeschälten, entlang der Längsachse aufgeschnittenen (Butterfly) Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (vormals gültige Bezeichnung Penaeus vannamei) ohne Kopf, - gefrorenen, oval geformten Butterstücken (Knoblauch-Kräuter), die jeweils lose auf eine Garnele aufgelegt sind. Die mit der Butter belegten Garnelen sind in einer Aluschale aufgemacht, die luftdicht mit einer Kunststofffolie verschlossen und in einer Pappschachtel (Inhalt 250g) für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird durch die rohen, ungeschälten Garnelen bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Krebstiere (Garnelen), andere als in den Unterpositionen 0306 1110 - 0306 1350 genannt.

DE21908/11-10306138000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um tiefgefrorene, rohe, bis auf das Schwanzsegment geschälte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (vormals gültige Artbezeichnung Penaeus vannamei), die auf einem Holzspieß aufgesteckt sind. Jeweils 4 Spieße sind in einem Polybeutel luftdicht verpackt und in einer Faltschachtel (Füllgewicht 110g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, gefrorene Garnelen (Krebstiere) der Gattung Litopenaeus.

DE6611/11-10306138000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohe, geschälte, Darm-gezogene Garnelen der Gattung Metapenaeus, die auf Bambusspieße aufgesteckt sind. Jeweils 10 gefrorene und glasierte Spieße (Stückgewicht ca. 100 g) sind zusammen in einem Karton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Krebstiere (Garnelen der Gattung Metapenaeus), ohne Panzer, gefroren, andere als in den Unterpositionen KN 0306 1310 bis 0306 1350 genannt.

DE164/11-10306138000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gefrorene Garnelen ohne Schale der Art Litopenaeus vannamei (vormals gültige Bezeichnung Penaeus vannamei). Die einzeln gefrorenen Garnelen sind in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt.

DE2014/11-10306138000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um tiefgefrorene, rohe, geschälte (ohne Panzer) Garnelen der Gattung Metapenaeus spp.. Die Garnelen sind nach ergänzenden Angaben in Beuteln (Inhalt 1 Kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, gefrorene Krebstiere (Garnelen), andere als in den UPos. 0306 1310 bis 0306 1350 genannt.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI